UGV Inkasso |
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24.02.2010, 11:10
Beitrag: #1
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UGV Inkasso
Hallo!
Ich habe heute Post von UGV Inkasso bekommen. Die Firma FKH GbR würde Geld von mir bekommen, und ich hätte ja die erste Zahlungsaufforderung unbeachtet gelassen , und jetzt soll ich wenigstens die Hälfte des angemahnten Betrages begleichen usw...Aber es steht nirgends wofür ich dieses Geld bezahlen soll. Jetzt habe ich im Internet schon gelesen, das die beiden Firmen zusammen arbeiten und das Betrug sein soll. Ich will aber auch nicht das irgendwann ein Gerichtsvollzieher hier vor der Tür steht, aber genauso wenig will ich das Geld bezahlen, solange ich nicht nachvollziehen kann wofür. Wenn ich die Nummer anrufe die auf dem Brief steht, erreiche ich niemanden. Wirklich sehr merkwürdig. Zumal ich von diesem UGV Inkasso noch nie irgendwelche Post bekommen habe. Was kann ich jetzt machen? Soll ich damit zum Anwalt gehen, oder erstmal nen Brief an die schreiben? ![]() Ich hab echt keine Ahnung. Ich hoffe mir kann jemand nen Rat geben. Bianca
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09.04.2010, 18:55
Beitrag: #2
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Re: UGV Inkasso
UGV Inkasso: Mahnungen häufig zweifelhaft
Falls Sie eine Rechnung oder Mahnung von FKH GbR oder UGV Inkasso erhalten haben, sollten Sie diese mit besonderer Sorgfalt prüfen. Wir erhalten regelmäßig Beschwerden darüber, dass die Firma dubiose Forderungen geltend macht, deren Stichhaltigkeit nicht immer eindeutig belegt ist. Das Vorgehen ist in der Regel wie folgt: 1. Gewinnversprechen Per Post kommt eine Mitteilung eines meist ausländischen Anbieters ins Haus und verspricht dem namentlich genannten Empfänger den garantierten Gewinn eines hohen Geldbetrages. Der Gewinn muss nur noch mittels eines beigefügten Formulars, das gleichzeitig eine Warenbestellung vorsieht, angefordert werden. Doch statt des garantierten Gewinns erhalten die Betroffenen lediglich eine Rechnung für die Warenbestellung. Zwar besteht seit Juli 2000 ein Rechtsanspruch nach § 661 a BGB auf Herausgabe des Gewinns und nach neuerer Rechtssprechung können Verbraucher auch vor deutschen Gerichten nach deutschem Recht klagen. Doch lassen sich die Ansprüche auf Herausgabe des Gewinns im Ausland schwerer durchsetzen. Die tatsächlich verantwortlichen Drahtzieher der Gewinnspiele lassen sich meist kaum ausmachen. Außerdem ist nicht sicher, ob die betreffenden Firmen (noch) existieren. Die Gewinnspielanbieter zeigen sich unterdessen im übrigen völlig unbeeindruckt von den gesetzlichen Neuerungen. Wer mit Hinweis auf den § 661 a BGB den ausbleibenden Gewinn anmahnt und die Aufrechnung des Warenwertes gegen den Gewinn verlangt (siehe dazu Gewinnversprechen) oder den Vertrag wegen einer arglistig vorgetäuschten Gewinnzusage anficht, erhält trotzdem kommentarlos weitere Mahnungen. 2. Forderungsverkauf Der Ursprungsgläubiger (also der, bei dem die Ware bestellt wurde), verkauft dann die Forderung an das Unternehmen „Werner Jentzer und Heinz Volandt FKH Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ in Heuchelheim. Die Gesellschafter Jentzer und Volandt sind nach Informationen der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern seit Jahren als Aufkäufer von Geldforderungen von Gewinnspielfirmen bekannt. In der Regel taucht nur die Bezeichnung „FKH GbR“ auf. 3. Inkassobüro Lassen sich die geprellten Gewinner auch von einer Reihe von Mahnungen nicht einschüchtern, beauftragt die FKH GbR für die Durchsetzung der Forderung schließlich die Firma UGV Inkasso GmbH (Geschäftsführer ist ebenfalls Werner Jentzer). Nun steigt die Forderung erst einmal kräftig an, weil erhebliche Mahn- und Inkassokosten berechnet werden. Aus einer ursprünglichen Forderung von € 24,-- werden so schnell mal € 140,--. Für den Fall, dass die Angeschriebenen der Forderung nicht nachkommen, wird vorsorglich die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens angedroht. 4. Gerichtliche Geltendmachung Die Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens ist ernst zu nehmen. Tatsächlich wurden Verbrauchern immer wieder Mahnbescheide zugestellt. Hier ist ein Handeln der Betroffenen dringend notwendig, um letztlich einen vollstreckbaren Titel zu vermeiden. Daher sollte dem Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen auf jeden Fall schriftlich gegenüber dem Gericht widersprochen werden. Eine Überleitung des Verfahrens in einen Zivilprozess hat die UGV nach den vorliegenden Informationen bislang immer wohlweislich vermieden. Immer dann, wenn ein Inkasso-Unternehmen aufgrund gesetzlicher Einschränkungen nicht tätig werden darf, kommt die Rechtsanwalts-Kanzlei Jürgen Wehnert & Kollegen ins Spiel. Diese beantragen z.B. die Mahnbescheide und (falls es zu einem Titel gekommen ist) Kontopfändungen. Die Kontopfändung selbst wird von einem Gerichtsvollzieher erledigt. Es fallen auch hier Gebühren an und dann geht der Fall wieder zurück an die UGV Inkasso, usw. Falls Sie sich sicher sind, dass die Forderung unberechtigt ist, bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht verunsichern. Wehren Sie sich gegen die Forderung, indem Sie einem gerichtlichen Mahnbescheid, spätestens jedoch dem Vollstreckungsbescheid widersprechen. |
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20.05.2011, 15:28
Beitrag: #3
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UGV INkasso
hallo so gehts mir auch egal ob man antwortet oder nicht man bekommt gleich den nächsten brief von denen und sogar anrufe die sehr sehr unfreundlich sind.
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24.10.2011, 08:57
Beitrag: #4
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Re: UGV Inkasso
auch mich rief heute eine Frau von der Firma UGV Inkasso an und teilte mir mit das einige Offene Forderungen inkl. Wunschlotto und So eine art SMS Monster offen sind , ich drauf moment mal wieso bekomm ich keinerlei Post von ihnen , sie drauf darum ruft sie an , ich ahja , dann sie wieder , die Forderung Wunschlotto wurde an unsere Anwaltskanzlei übergeben , ich und wieso bekomm ich von denen keinerlei Post und sie dann , das weiss sie nicht , und ich muss auf jedenfall die Forderungen zahlen da sonst die Kontopfändung kommt etc. Ich drauf Nein , ich Zahle Überhaupt nix , wenn ihre Anwaltskanzlei nicht in der Lage ist mir Post zu schicken das ich da dann auch Widerspruch etc. einlegen kann , sie dann , dann fordere ich das Ganze noch mal an für sie und schick ihnen das zu , und dann können sie sich erneut mit uns in Verbindung setzen , ich drauf , Also langsam reichts , ich werd mir einen Anwalt nehmen bzw . auf den Mahnbescheid warten und dann Wiederspruch einlegen , bin mal gespannt ob die vor Gericht ziehen oder nicht , da ich nicht einseh das ich für Sachen bezahl die ich nie Bestellt oder abgeschlossen habe , also Langsam reicht es mir mit solchen Firmen , wann werden denen endlich ein Riegel vorgeschoben ???????
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03.01.2012, 22:15
Beitrag: #5
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Forderungen und Zwangsmaßnahmen böswilliger Inkassos
Es ist leider nicht immer so, dass unseriöse Inkassos zur Eintreibung unrechtmäßiger Forderungen keine Rechtsmittel anwenden (auch, wenn das bei den klassischen Internetabzockern oft noch zutrifft). Wenn sie durch unwillige Staatsanwaltschaften und Richter effektiv protegiert werden, können sie fortgesetzt Rechtsbruch begehen, weil die Erträge die Risiken und Kosten verlorener Prozesse übersteigen. Das gilt insbesondere, wenn sie sich Opfergruppen raussuchen, die sich für hilflos halten oder nur schwer wehren können, z.B. Alte und Arme.
Wer es mit einem böswilligen Inkasso zu tun hat, muss IMMER damit rechnen, sich juristisch wehren zu müssen, selbst, wenn die Forderungen frei erfunden sind und er nicht die üblichen Fehler gemacht hat (wie Mahn-/Vollstreckungsbescheid nicht widersprochen, Anerkenntnisse, Ratenverträge usw. unterschrieben). Wer solche Fehler gemacht hat, braucht erst recht Rechtsberatung, denn es geht böswilligen Inkassos nicht um die Eintreibung einer Einzelforderung, sondern darum, immer neue, unberechtigte Nach- und Zusatzforderungen zu stellen und ihre Anerkennung oder gar Titulierung zu erreichen. Schon unterschriebene Verträge werden von Gerichten oft als sittenwidrig erkannt. Selbst, wenn einem für die Rechtswahrnehmung Kosten entstehen, ist das fast immer billiger, als sich der fortgesetzten (mit den gerade aktuellen Forderungen keineswegs endenden) Abzockserie auszuliefern! Niemand kann "sich keinen Anwalt leisten"! Zu den rechtswidrigen/-missbräuchlichen Handlungen solcher Inkassos gehört auch der Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden oder Klage bei unberechtigten Forderungen, in der Erwartung, dass Menschen den Widerspruch, Einspruch oder die Verteidigung versäumen. Es werden Zwangsmaßnahmen wie Kontosperren veranlasst (teils illegalerweise auch ohne vollstreckbaren Titel!) und zeitnah vorgedruckte Anerkenntnisse und Zahlungsverträge mit ungerechtfertigten Wuchergebühren an die Opfer geschickt. Als Zweck dieser Maßnahmen erscheint offenbar vor allem, dass Opfer in der akuten Geldnot (kein Kontozugriff) die ungerechtfertigten Forderungen verbindlich anerkennen. Kommt es zu Klagen oder Zwangsmaßnahmen, muss man rechtlichen Beistand nehmen! Sonstige Verhandlungen mit den Abzockern sind zwecklos oder machen einem nachher noch größere Probleme! Daher bei Klage oder Zwangsmaßnahmen sofort Rechtsberatung aufsuchen! Wenn die eigenen finanziellen Verhältnisse klamm sind: - beim örtlichen Amtsgericht nach Beratungshilfe fragen (Sozialleistung, daher Gehalts-/Rentennachweis, Hartz IV-Bescheid o.ä. mitnehmen!). Kostet dann noch 10€ Eigenanteil. - Bei Klage ggf. sofort zum Anwalt und Prozesskostenhilfe beantragen lassen! Böswillige Inkassos sind wie Bluthunde, die Schwäche wittern: Arme, Rentner, alleinerziehende Mütter sind für sie keine Objekte besonderer Rücksichtnahme, sondern willkommene Beute, die bis zum Letzten ausgenommen wird. Erhalten sie dagegen Anwaltspost, ziehen sie sich oft von selbst zurück (vor allem, wenn die Opfer noch keine schweren Fehler gemacht haben). |
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04.01.2012, 00:35
Beitrag: #6
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Illegale Kontosperren
Opfer böswilliger Inkassos kommen manchmal plötzlich nicht mehr an ihr Konto, selbst, wenn sie nichts von Mahn- oder Vollstreckungsbescheiden oder sonstigen vollstreckbaren Titeln mitbekommen haben.
Eine solche Kontosperre kann auch ohne vollstreckbaren Titel erfolgen! Wird bei der Bank behauptet, es liege ein solcher vor, kann dies eine Falschinformation sein; es ist also nicht unbedingt Hopfen und Malz verloren. Grund ist oft die sogenannte Vorpfändung (auch: Zahlungsverbot) nach §845 ZPO. Zweck ist bei normalen Vollstreckungen, dass ein Gläubiger den Schuldner sofort am Verschieben von Geld oder am Vordrängeln anderer Gläubiger hindern kann, indem er sog. "Drittschuldnern" (wie Banken, Arbeitgeber usw.) Auszahlungen an den Schuldner verbietet. Eine Vorpfändung kann beim Gerichtsvollzieher auch ohne Vorlage eines schriftlichen, vollstreckbaren Titel aufgegeben werden; es gibt also u.U. keine Prüfung, ob es überhaupt einen gibt. Der Empfänger (z.B. Bank) kann dies nicht erkennen, weil ihr kein Titel vorgelegt wird, sondern nur die Aufforderung zur Sperre. Vorpfändungen ohne Vollstreckungstitel sind natürlich illegal, und die Betroffenen haben Anspruch auf Schadenersatz und Unterlassung. Trotzdem lohnt es sich für böswillige Inkassos, wenn viele Opfer sich nicht wehren oder zur Unterschrift unter Wucherforderungen nötigen lassen, wenn die Kosten für sie bei erfolgreicher Gegenwehr gering sind und wenn Strafverfolger eine angemessene Strafverfolgung (Verdacht auf Betrug, Nötigung usw.) unterlassen. Eine tatsächliche Pfändung (sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) ist nur mit vorhandenem Vollstreckungstitel möglich, findet aber oft erst Wochen später statt - ohne Titel gar nicht! Die Sperre durch Vorpfändung hält, wenn nicht aufgehoben, einen Monat lang. Weitere, theoretische Möglichkeiten für illegale Kontosperren sind: - In der Sache belanglose Vollstreckungstitel (z.B. auf andere Person mit ähnlichem Namen) - falsche "Vorpfändung": eine Vorpfändung muss innerhalb Deutschlands vom Gerichtsvollzieher zugestellt werden; Schreiben per Post oder frei geschriebene Briefe von Geldeintreibern sind ungültig; in dem Fall wäre ggf. die Bank mit schadenersatzpflichtig. - gefälschte Vollstreckungstitel (strafrechtlich riskant, aber denkbar bei Strafverfolgern, die Anzeigen gegen die Abzocker regelmäßig ignorieren). - ein ergangener Vollstreckungsbescheid ist auch vollstreckbar, wenn fristgemäß Einspruch erhoben wurde; kann gegen Sicherheitsleistung abgewendet werden (selbst beim Gericht anfragen!). Daher schon dem Mahnbescheid widersprechen! Weitere Möglichkeit: der Schuldner hat ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschrieben; das ist auch ohne weitere Gerichtsvorgänge ein vollstreckbarer Titel (Vollstreckungen daraus wären somit zunächst legal). Einfache Schuldanerkenntnisse, Ratenverträge ö.ä. sind für sich allein keine vollstreckbaren Titel, können aber leicht zu solchen führen (und sind auch mit Rechtsbeistand nur schwer wieder aus der Welt zu schaffen)! Allerdings gibt es wohl nicht wenige Fälle, wo tatsächlich bei Gericht vollstreckbare Titel vorliegen, obwohl die Opfer davon nichts mitbekommen haben. Nötigungsverdacht: Zeitnah mit -legalen oder illegalen- Vorpfändungen verschicken böswillige Inkassos oft vorgefertigte Schuldanerkenntnisse oder Ratenverträge mit ungerechtfertigten Wuchergebühren. Es liegt also nahe, dass es weniger um die Sicherung oder Pfändung von Geldbeträgen geht, als darum, Opfer durch akute Geldnot zur Anerkennung neuer, ungerechtfertigter Forderungen zu nötigen, die dann nur noch schwer abzuwehren sind. Die Einstellung eines Strafverfahrens bedeutet nicht, dass keine Straftat vorliegt! In einem zivilrechtlichen Verfahren kann ein Richter durchaus auch dann auf einen Straftatbestand erkennen und daraufhin z.B. unterschriebene Verträge für ungültig erklären (aber sonst keine Strafe verhängen)! Auch kann so ein Verfahren ggf. später wieder aufgenommen werden. Wenn es zu einer Kontosperre durch (Vor-)Pfändung kommt: - nichts gegenüber Inkasso unterschreiben, auch nicht am Telefon, per E-Mail o.ä. zusagen! Ggf. besser erst bei der örtlichen Tafel essen oder sich an irgendeine Hilfsorganisation wenden! sofort: - das Konto in ein pfändungsgeschütztes P-Konto umwandeln lassen, idealerweise direkt Belege für weitere, pfändungsfreie Beträge mitbringen (Ehepartner, Kinder). Das muss spätestens nach den drei Tagen nach dem Antrag abgeschlossen sein. U.U. hat man dann auch wieder Zugang zu Geld. - beim zuständigen Amtsgericht anfragen, ob tatsächlich ein Titel vorliegt. Gericht/Aktenzeichen bei der Bank erfragen! - Rechtsbeistand nehmen, auf jeden Fall dann, wenn illegale Zwangsvollstreckung betrieben wird oder wenn man schon Wucherverträge unterschrieben hat. Auch bei vorhandenen Titeln muss er sichern, dass nur titulierte Beträge und angemessene Gebühren vollstreckt werden und nicht willkürliche Nachforderungen (die bei böswilligen Inkassos fast immer kommen und mit Vollstreckungsmaßnahmen durchgedrückt werden sollen). Außerdem soll er vor Missbrauch der Vollstreckungsinstrumente zu Schikane- oder Nötigungszwecken schützen. - bei illegalen Vollstreckungen Schadenersatz einfordern, ggf. einklagen! - bei vorhandenen Vollstreckungstiteln nach Abzahlung oder abgeschlossener Vollstreckung auf Aushändigung des Titels bestehen, ggf. einklagen! Sonst Missbrauchsgefahr, u.U. noch nach Jahren oder durch andere Abzocker! Wenn Angriffe böswilliger Inkassos befürchtet werden müssen, also dubiose Forderungen auftauchen, insbesondere von einschlägigen Forderungsaufkäufern, Inkassobüros oder Anwälten: - nichts gegenüber Forderungssteller unterschreiben (wie immer)! - auf Mahn- oder Vollstreckungsbescheide gefasst sein, nicht durch irreführende Inkassodrohungen zum Ignorieren der Post verleiten lassen! Ggf. sofort gegenüber Gericht widersprechen! Zustand des Briefkastens prüfen (Diebstahlgefahr?), regelmäßig überwachen. - auf Kontosperren vorbereitet sein: Ausreichend Bargeld als Reserve für einige Tage holen. Unterlagen für Kontoumwandlung in P-Konto (Freibeträge für Eheleute, Kinder, Kindergeld usw.) zusammen stellen und dauerhaft bereit halten - bei klammer Kasse: Unterlagen für Beratungshilfe (bei Amtsgericht erfragen) zusammen stellen. - geeigneten Anwalt heraussuchen (aber noch nicht beauftragen!); ggf. Verbraucherzentrale oder Schuldenberater kontaktieren! |
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12.01.2012, 13:29
Beitrag: #7
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Re: UGV Inkasso
hallo bin neu hier ich habe das gleiche problem der nettn ikasso auch der gleiche anwalt musste schön eine e.v. abgeben und nach acht tagen hatte ich jetzt die kontopfändung und was mache ich jetzt ich weiss nicht mehr weiter keine ahnung kein plan wäre nett wenn ihr mir so schnell wie möglich antworten könntet
lg DB75 |
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