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		<title><![CDATA[Verbraucherrechtsforum - Alle Foren]]></title>
		<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/</link>
		<description><![CDATA[Verbraucherrechtsforum - http://www.verbraucherrechtsforum.de]]></description>
		<pubDate>Sun, 05 Sep 2010 17:17:18 +0200</pubDate>
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		<item>
			<title><![CDATA[Energieberatung bei Tchibo]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=68</link>
			<pubDate>Tue, 10 Aug 2010 16:24:22 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=68</guid>
			<description><![CDATA[Verbraucherschützer raten zu genauer Prüfung der Preise der Tchibo-Energieberatung<br />
<br />
Tchibo bietet ab 11. August 2010 im Rahmen einer Aktionswoche Energieausweise, Thermographie und Energieberatung an. Stefan Materne, Verbraucherzentrale Bundesverbands, meldet Zweifel an der Preisgestaltung an und rät dazu, Vergleichsangebote anderer Energieberater einzuholen. Dieter Bindel, Vorsitzender des Energieberaterverbands GIH in Baden-Württemberg sieht das ähnlich. <br />
<br />
Quelle: EnBauSa GmbH, Online-Magazin für energetisches Bauen und Sanieren,<br />
<a href="http://www.enbausa.de/heizung-warmwasser/aktuelles/artikel/tchibo-energieberatung-in-der-kritik-1439.html" target="_blank" rel="nofollow">http://www.enbausa.de/heizung-warmwasser...-1439.html</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Verbraucherschützer raten zu genauer Prüfung der Preise der Tchibo-Energieberatung<br />
<br />
Tchibo bietet ab 11. August 2010 im Rahmen einer Aktionswoche Energieausweise, Thermographie und Energieberatung an. Stefan Materne, Verbraucherzentrale Bundesverbands, meldet Zweifel an der Preisgestaltung an und rät dazu, Vergleichsangebote anderer Energieberater einzuholen. Dieter Bindel, Vorsitzender des Energieberaterverbands GIH in Baden-Württemberg sieht das ähnlich. <br />
<br />
Quelle: EnBauSa GmbH, Online-Magazin für energetisches Bauen und Sanieren,<br />
<a href="http://www.enbausa.de/heizung-warmwasser/aktuelles/artikel/tchibo-energieberatung-in-der-kritik-1439.html" target="_blank" rel="nofollow">http://www.enbausa.de/heizung-warmwasser...-1439.html</a>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Kaufverhalten bei Lebensmitteln]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=67</link>
			<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 12:41:37 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=67</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen<br />
Im Rahmen meiner Diplomarbeit führe ich eine Umfrage zum Kaufverhalten bei Lebensmitteln durch. Alle Angaben sind selbstverständlich anonym! <br />
<br />
Als Dankeschön gibt es von den 300 eingesandten Umfragen zwei Amazon-Gutscheine über jeweils 50 Euro zu gewinnen.<br />
<br />
Mit folgender Internetadresse kommen Sie direkt zur Umfrage:<br />
<a href="http://survey.2ask.de/63e625eed87a7fd4/survey.html?l=de" target="_blank" rel="nofollow">http://survey.2ask.de/63e625eed87a7fd4/survey.html?l=de</a><br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen,<br />
René Bigler]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen<br />
Im Rahmen meiner Diplomarbeit führe ich eine Umfrage zum Kaufverhalten bei Lebensmitteln durch. Alle Angaben sind selbstverständlich anonym! <br />
<br />
Als Dankeschön gibt es von den 300 eingesandten Umfragen zwei Amazon-Gutscheine über jeweils 50 Euro zu gewinnen.<br />
<br />
Mit folgender Internetadresse kommen Sie direkt zur Umfrage:<br />
<a href="http://survey.2ask.de/63e625eed87a7fd4/survey.html?l=de" target="_blank" rel="nofollow">http://survey.2ask.de/63e625eed87a7fd4/survey.html?l=de</a><br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen,<br />
René Bigler]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[GMX-Promail]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=66</link>
			<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 17:37:28 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=66</guid>
			<description><![CDATA[Hi.<br />
Ich bekomme seid geraumer Zeit Breife von einer Anwaltskanzlei aus Gütersloh, die die GMX Internet Services GmbH vertritt und die fordern von mir 94,96€ für einen "Pro-Mail"-account, den nie haben wollte. Nun sind die mir schon einige Zeit ein Dorn im Auge und ich hab mich einfach mal im Internet (ach, du großes, weises Internet <img src="http://www.verbraucherrechtsforum.de/images/smilies/heart.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Heart" title="Heart" /> ) schlau gemacht und erstmal gar nicht reagiert. <br />
Doch bekam ich immer mehr Briefe mit immer höreren Forderungen und nun habe ich, um etwas Zeit gewinnen einen genauen Nachweiß zu schicken, aus dem hervorgeht, dass ich wirklich dieses "Pro-Mail" angemeldet habe. <br />
Jetzt schneien mir wieder Forderungen ins Haus in denen auch mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht wird.<br />
<br />
Bitte um balde Antwort, vielleicht weiß ja jemand mehr dazu. <br />
<br />
Gruß,<br />
Kai]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hi.<br />
Ich bekomme seid geraumer Zeit Breife von einer Anwaltskanzlei aus Gütersloh, die die GMX Internet Services GmbH vertritt und die fordern von mir 94,96€ für einen "Pro-Mail"-account, den nie haben wollte. Nun sind die mir schon einige Zeit ein Dorn im Auge und ich hab mich einfach mal im Internet (ach, du großes, weises Internet <img src="http://www.verbraucherrechtsforum.de/images/smilies/heart.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Heart" title="Heart" /> ) schlau gemacht und erstmal gar nicht reagiert. <br />
Doch bekam ich immer mehr Briefe mit immer höreren Forderungen und nun habe ich, um etwas Zeit gewinnen einen genauen Nachweiß zu schicken, aus dem hervorgeht, dass ich wirklich dieses "Pro-Mail" angemeldet habe. <br />
Jetzt schneien mir wieder Forderungen ins Haus in denen auch mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht wird.<br />
<br />
Bitte um balde Antwort, vielleicht weiß ja jemand mehr dazu. <br />
<br />
Gruß,<br />
Kai]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Förderstopp für Erneuerbare Energien aufgehoben]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=65</link>
			<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 17:39:10 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=65</guid>
			<description><![CDATA[Erneuerbare Energien <br />
Neue Förderrichtlinien ab dem 12. Juli 2010<br />
<br />
Nach Aufhebung des Programmstopps gelten neue Förderkonditionen<br />
Die Förderung wird mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Die neuen Förderrichtlinien treten am 12. Juli 2010 in Kraft. <br />
<br />
Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden. Nicht mehr alle bislang förderfähigen Anlagentypen werden weiter gefördert. Im Interesse eines sparsamen und effizienten Einsatzes von öffentlichen Mitteln muss die Förderung auf die Technologien mit dem höchsten Förderbedarf konzentriert werden.<br />
<br />
Ab sofort können Verbraucher bei der BAFA wieder Förderanträge für Erneuerbare Energien stellen. <br />
<a href="http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html" target="_blank" rel="nofollow">http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneu...index.html</a><br />
<br />
Welche Anlage im konkreten sinnvoll und förderfähig ist und wie mit bereits gestellten Anträgen verfahren wird, erfahren Interessierte in der bundesfinanzierten Energieberatung der Verbraucherzentrale.<br />
<a href="http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/energie/" target="_blank" rel="nofollow">http://www.verbraucherzentrale-bremen.de...g/energie/</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Erneuerbare Energien <br />
Neue Förderrichtlinien ab dem 12. Juli 2010<br />
<br />
Nach Aufhebung des Programmstopps gelten neue Förderkonditionen<br />
Die Förderung wird mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Die neuen Förderrichtlinien treten am 12. Juli 2010 in Kraft. <br />
<br />
Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden. Nicht mehr alle bislang förderfähigen Anlagentypen werden weiter gefördert. Im Interesse eines sparsamen und effizienten Einsatzes von öffentlichen Mitteln muss die Förderung auf die Technologien mit dem höchsten Förderbedarf konzentriert werden.<br />
<br />
Ab sofort können Verbraucher bei der BAFA wieder Förderanträge für Erneuerbare Energien stellen. <br />
<a href="http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html" target="_blank" rel="nofollow">http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneu...index.html</a><br />
<br />
Welche Anlage im konkreten sinnvoll und förderfähig ist und wie mit bereits gestellten Anträgen verfahren wird, erfahren Interessierte in der bundesfinanzierten Energieberatung der Verbraucherzentrale.<br />
<a href="http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/energie/" target="_blank" rel="nofollow">http://www.verbraucherzentrale-bremen.de...g/energie/</a>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Garantieleistung Küchenmaschine]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=64</link>
			<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 15:34:10 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=64</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
ich habe meine Küchenmaschine vor 8 Monaten zum Werkskundendienst geschickt zwecks Austausch der enthaltenen Saftpresse/Zentrifuge. Ich bekam das Gerät ohne ausgetauschtes Neuteil zurück. Ich schickte das Packet im Januar erneut los, und bekam im April die Benachrichtigung, dass sich die Reparatur leider etwas verzögert, da das notwendige Ersatzteil zur Zeit nicht vorrätig sei.<br />
Nach mehrmaligen Anrufen meinerseits, hieß es jedesmal, man warte jeden Tag auf die neuen Austauschteile vom Hersteller, man könne nur abwarten.<br />
<br />
Meine Frage, wie lange warten ist denn zumutbar? Was kann man noch machen?<br />
Das Gerät wurde im Internet gekauft. Und der Werkskundendienst ist für diverse Produkthersteller zuständig.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
ich habe meine Küchenmaschine vor 8 Monaten zum Werkskundendienst geschickt zwecks Austausch der enthaltenen Saftpresse/Zentrifuge. Ich bekam das Gerät ohne ausgetauschtes Neuteil zurück. Ich schickte das Packet im Januar erneut los, und bekam im April die Benachrichtigung, dass sich die Reparatur leider etwas verzögert, da das notwendige Ersatzteil zur Zeit nicht vorrätig sei.<br />
Nach mehrmaligen Anrufen meinerseits, hieß es jedesmal, man warte jeden Tag auf die neuen Austauschteile vom Hersteller, man könne nur abwarten.<br />
<br />
Meine Frage, wie lange warten ist denn zumutbar? Was kann man noch machen?<br />
Das Gerät wurde im Internet gekauft. Und der Werkskundendienst ist für diverse Produkthersteller zuständig.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Dowload bei Torrent]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=63</link>
			<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 11:41:50 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=63</guid>
			<description><![CDATA[Moin zusammen, <br />
<br />
nichtsahnend hatte ich im Dezember 2009 bei Torrent für meinen Enkel Kurzfilme " Wicki und die starken Männer " heruntergeladen. Da dies ja öffentlich zugänglich ist, hatte ich nicht mit Problemen gerechnet.<br />
<br />
Ich erhielt eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke.<br />
<br />
Die beigelegte Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterschreiben. Man findet im Netz bei <br />
<br />
<a href="http://www.123recht.net/forum_topic.asp" target="_blank" rel="nofollow">http://www.123recht.net/forum_topic.asp</a> ... 1&amp;ccheck=1<br />
<br />
eine modifizierte Volage.<br />
<br />
Speziell in meinem Fall gibt es einen Link, der sich mit Wicki Filmen befasst.<br />
<br />
<a href="http://www.anwalt24.de/fachartikel/abma" target="_blank" rel="nofollow">http://www.anwalt24.de/fachartikel/abma</a> ... te-956-eur.<br />
<br />
<br />
<br />
Hat da auch schon jemand Erfahrung, wie diese Abmahnungen ausgehen?<br />
<br />
Gruss<br />
<br />
John]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Moin zusammen, <br />
<br />
nichtsahnend hatte ich im Dezember 2009 bei Torrent für meinen Enkel Kurzfilme " Wicki und die starken Männer " heruntergeladen. Da dies ja öffentlich zugänglich ist, hatte ich nicht mit Problemen gerechnet.<br />
<br />
Ich erhielt eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke.<br />
<br />
Die beigelegte Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterschreiben. Man findet im Netz bei <br />
<br />
<a href="http://www.123recht.net/forum_topic.asp" target="_blank" rel="nofollow">http://www.123recht.net/forum_topic.asp</a> ... 1&amp;ccheck=1<br />
<br />
eine modifizierte Volage.<br />
<br />
Speziell in meinem Fall gibt es einen Link, der sich mit Wicki Filmen befasst.<br />
<br />
<a href="http://www.anwalt24.de/fachartikel/abma" target="_blank" rel="nofollow">http://www.anwalt24.de/fachartikel/abma</a> ... te-956-eur.<br />
<br />
<br />
<br />
Hat da auch schon jemand Erfahrung, wie diese Abmahnungen ausgehen?<br />
<br />
Gruss<br />
<br />
John]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Bestellungen und Service bei Alternate]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=62</link>
			<pubDate>Sun, 18 Jul 2010 18:17:10 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=62</guid>
			<description><![CDATA[Einen schönen guten Tag zusammen<br />
<br />
Vor ca. vier Wochen habe ich mir einen PC von der Onlinewebseite Alternate.de bestellt.<br />
Die Bestätigungsmail kam prompt, das der PC lieferbar wäre.<br />
Am 29.06 kam dann ein Paket. Lieferung beim Postboten bezahlt und dann aber festgestellt, das die Lieferung falsch ist.<br />
Falsches Paket sofort ungeöffnet an Alternate zurück und dort angerufen.<br />
Dort versicherte man mir, das es ihnen Leid tun würde. Es waren wohl die Pakete vertauscht worden. Mein PC würde sofort zugesandt werden.<br />
Letzte Woche Mittwoch rief ich nochmal bei Alternate an, weil der PC immer noch nicht da ist.<br />
Dort sagte man mir, sie würden mich schon versucht haben telefonisch zu erreichen, haben aber nicht auf den Anrufbeantworter gesprochen. Es hat aber mit Sicherheit niemand angerufen, weil hier immer jemand zu Haus ist. Am Telefon sagte man mir, das man auch den anderen der fälschlicherweise den PC erhalten hat zu erreichen versucht, damit ich diesen bekommen sollte. Ich soll also einen gebrauchten PC bekommen. Bist heute ist immer noch weder eine Mail noch ein Anruf von Alternate hier angekommen.<br />
auf der Seite von Alternate wo ich mich registriert habe, steht unter Lieferstatus immer noch zu lesen: <span style="font-style: italic;">Lieferstatus OK, sprich ist angekommen, </span>was laut Alternate normal sei.<br />
Nun meine Fragen an sie, meine Damen und Herren. Haben sie auch so etwas bei Alternate erlebt und wie würden sie reagieren ?<br />
<br />
MFG, OsFrontale]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Einen schönen guten Tag zusammen<br />
<br />
Vor ca. vier Wochen habe ich mir einen PC von der Onlinewebseite Alternate.de bestellt.<br />
Die Bestätigungsmail kam prompt, das der PC lieferbar wäre.<br />
Am 29.06 kam dann ein Paket. Lieferung beim Postboten bezahlt und dann aber festgestellt, das die Lieferung falsch ist.<br />
Falsches Paket sofort ungeöffnet an Alternate zurück und dort angerufen.<br />
Dort versicherte man mir, das es ihnen Leid tun würde. Es waren wohl die Pakete vertauscht worden. Mein PC würde sofort zugesandt werden.<br />
Letzte Woche Mittwoch rief ich nochmal bei Alternate an, weil der PC immer noch nicht da ist.<br />
Dort sagte man mir, sie würden mich schon versucht haben telefonisch zu erreichen, haben aber nicht auf den Anrufbeantworter gesprochen. Es hat aber mit Sicherheit niemand angerufen, weil hier immer jemand zu Haus ist. Am Telefon sagte man mir, das man auch den anderen der fälschlicherweise den PC erhalten hat zu erreichen versucht, damit ich diesen bekommen sollte. Ich soll also einen gebrauchten PC bekommen. Bist heute ist immer noch weder eine Mail noch ein Anruf von Alternate hier angekommen.<br />
auf der Seite von Alternate wo ich mich registriert habe, steht unter Lieferstatus immer noch zu lesen: <span style="font-style: italic;">Lieferstatus OK, sprich ist angekommen, </span>was laut Alternate normal sei.<br />
Nun meine Fragen an sie, meine Damen und Herren. Haben sie auch so etwas bei Alternate erlebt und wie würden sie reagieren ?<br />
<br />
MFG, OsFrontale]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Umschreibung einer Immobilienvorfinanzierung in eine normale Immobilienfinanzierung]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=61</link>
			<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 10:50:36 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=61</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
Kämpfe jetzt schon seit einem Jahr mit meiner Bank. Hatte im September 2008 ein zweites Einfamilienhaus mit einer Vorfinanzierung - also nur Zinsen p.m. - gekauft ( das erste sollte verkauft werden).<br />
Der Verkauf des ersten Hauses  war zu diesem Zeitpunkt nicht möglich und so habe ich es zwangsläufig vermietet. So weit - so gut.<img src="http://www.verbraucherrechtsforum.de/images/smilies/undecided.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Undecided" title="Undecided" /><br />
Wollte dann die Vorfinanzierung für Haus 2 in ein "normales" Immobiliendarlehen umschreiben lassen.<br />
Und dann ging der Zirkus los. <br />
In der Zwischenzeit war ein Negativ-Eintrag in meiner Schufa eingetragen worden, und somit weigerte sich die Bank die Umfinanzierung zu tätigen, obwohl sie den Eintrag maßgeblich mitverschuldet hatte.<br />
Sie sollte ein Darlehen bei einer anderen Bank ablösen, was nicht passiert ist. Ich habe dann die Raten der anderen Bank einbehalten, in der Annahme,es sei ein Versehen. Wurde dann angeschrieben und erfuhr, daß meine Bank dieses Darlehen nicht abgelöst hatte. Habe dann selbst die Sache in die Hand genommen die Ablösesumme nach schwierigen Verhandlungen in Erfahrung gebracht und auch bezahlt, aber bekam zeitgleich eine Kreditkündigung - mit Schufaeintrag. <br />
Seit über einem Jahr kämpfe ich jetzt, damit dieser Eintrag verschwindet - auch mit Anwalt.<br />
Aber die Zeit verrinnt und nichts passiert.<br />
Der Vertrag über die Vorfinanzierung läuft noch 18 Monate und man wollte mich beruhigen, daß ich doch " noch Zeit " hätte. <br />
Ich glaube eher, daß meine Bank wartet, bis die Zinsen wieder steigen.<br />
Ich bin doch bestimmt nicht die erste und nicht die letzte, der so etwas passiert.<br />
Also, was tun ?<img src="http://www.verbraucherrechtsforum.de/images/smilies/huh.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Huh" title="Huh" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
Kämpfe jetzt schon seit einem Jahr mit meiner Bank. Hatte im September 2008 ein zweites Einfamilienhaus mit einer Vorfinanzierung - also nur Zinsen p.m. - gekauft ( das erste sollte verkauft werden).<br />
Der Verkauf des ersten Hauses  war zu diesem Zeitpunkt nicht möglich und so habe ich es zwangsläufig vermietet. So weit - so gut.<img src="http://www.verbraucherrechtsforum.de/images/smilies/undecided.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Undecided" title="Undecided" /><br />
Wollte dann die Vorfinanzierung für Haus 2 in ein "normales" Immobiliendarlehen umschreiben lassen.<br />
Und dann ging der Zirkus los. <br />
In der Zwischenzeit war ein Negativ-Eintrag in meiner Schufa eingetragen worden, und somit weigerte sich die Bank die Umfinanzierung zu tätigen, obwohl sie den Eintrag maßgeblich mitverschuldet hatte.<br />
Sie sollte ein Darlehen bei einer anderen Bank ablösen, was nicht passiert ist. Ich habe dann die Raten der anderen Bank einbehalten, in der Annahme,es sei ein Versehen. Wurde dann angeschrieben und erfuhr, daß meine Bank dieses Darlehen nicht abgelöst hatte. Habe dann selbst die Sache in die Hand genommen die Ablösesumme nach schwierigen Verhandlungen in Erfahrung gebracht und auch bezahlt, aber bekam zeitgleich eine Kreditkündigung - mit Schufaeintrag. <br />
Seit über einem Jahr kämpfe ich jetzt, damit dieser Eintrag verschwindet - auch mit Anwalt.<br />
Aber die Zeit verrinnt und nichts passiert.<br />
Der Vertrag über die Vorfinanzierung läuft noch 18 Monate und man wollte mich beruhigen, daß ich doch " noch Zeit " hätte. <br />
Ich glaube eher, daß meine Bank wartet, bis die Zinsen wieder steigen.<br />
Ich bin doch bestimmt nicht die erste und nicht die letzte, der so etwas passiert.<br />
Also, was tun ?<img src="http://www.verbraucherrechtsforum.de/images/smilies/huh.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Huh" title="Huh" />]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Verbraucherzentrale Bremen bietet jetzt auch Energierechtsberatung an]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=59</link>
			<pubDate>Thu, 17 Jun 2010 12:47:10 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=59</guid>
			<description><![CDATA[Wenn Sie rechtliche Probleme beim Strom- oder Gasanbieterwechsel oder Fragen zu Gewährleistungsansprüchen wegen der mangelhaft installierten Photovoltaikanlage haben: die Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale berät sie anbieterunabhängig.<br />
<br />
Schon seit vielen Jahren ist die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale eine wichtige Anlaufstelle bei allen Fragen rund um Energieeffizienz und Energieeinsparmöglichkeiten. Nicht nur durch die Liberalisierung des Energiemarktes stehen immer häufiger rechtliche Fragen im Vordergrund der Verbraucheranfragen z.B. wenn der Netzbetreiber den Strom- oder Gasanbieterwechsel verzögert oder der Kunde seine gezahlte Kaution nicht zurück erhält oder eine Sperrandrohung vom Energieversorger ausgesprochen wird. Mit der neuen Energierechtsberatung kann die Verbraucherzentrale dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium unabhängige Energierechtsberatung für eine Eigenbeteiligung von 5,-- Euro anbieten. <br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Energierechtsberatung im Infozentrum der Verbraucherzentrale:</span><br />
Montags, Dienstags und Donnerstags von 10:00 – 18:00 Uhr.<br />
Beraten wird ohne Voranmeldung im Infozentrum im Altenweg 4. Verbraucherinnen und Verbraucher werden gebeten, alle erforderlichen Unterlagen für die Energierechtsberatung mitzubringen. <br />
<br />
Die Energieberatung findet weiterhin nach Terminvereinbarung unter 0421-160777 statt. Hier empfiehlt die Verbraucherzentrale: die nächste Energiekostenerhöhung und der nächste Winter kommen bestimmt. Also jetzt Wärmeschutzmassnahmen planen, Kostenvoranschläge in der Energieberatung unabhängig prüfen lassen und sich über Fördermöglichkeiten informieren.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Energieberatung und Energierechtsberatung </span>der Verbraucherzentrale Bremen, Altenweg 4, 28195 Bremen <br />
<br />
<span style="text-decoration: underline;">Energierechtsberatung</span> Mo., Die. und Do. von 10:00 – 18:00 Uhr ohne Voranmeldung<br />
<br />
<span style="text-decoration: underline;">Energieberatung </span>nach Terminvereinbarung 0421-160777<br />
<br />
Energieberatung Bremen Nord, Stadtbibliothek, Aumunder Heerweg 87, 28757 Bremen (Vegesack); Mo. 14- 17:00 Uhr<br />
<br />
Energieberatung in Bremerhaven, Hafenstraße 117, 27576 Bremerhaven, Do. 10-13 und 14–17:00 Uhr, Tel. 0471/26194<br />
<br />
Die Energieberatung berät zu allen Fragen rund um den effizienten Energieeinsatz wie Baulicher Wärmeschutz, Heizungs- und Regelungstechnik, Solarenergie, Stromsparen, Wärmepumpen, Förderprogramme und Wechsel des Energieversorgers. Wenn es in diesen Bereichen zu rechtlichen Problemen kommt, hilft die Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale. Die Energieberatung und die Energierechtsberatung werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert, der Eigenanteil beträgt 5,-- Euro.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Wenn Sie rechtliche Probleme beim Strom- oder Gasanbieterwechsel oder Fragen zu Gewährleistungsansprüchen wegen der mangelhaft installierten Photovoltaikanlage haben: die Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale berät sie anbieterunabhängig.<br />
<br />
Schon seit vielen Jahren ist die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale eine wichtige Anlaufstelle bei allen Fragen rund um Energieeffizienz und Energieeinsparmöglichkeiten. Nicht nur durch die Liberalisierung des Energiemarktes stehen immer häufiger rechtliche Fragen im Vordergrund der Verbraucheranfragen z.B. wenn der Netzbetreiber den Strom- oder Gasanbieterwechsel verzögert oder der Kunde seine gezahlte Kaution nicht zurück erhält oder eine Sperrandrohung vom Energieversorger ausgesprochen wird. Mit der neuen Energierechtsberatung kann die Verbraucherzentrale dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium unabhängige Energierechtsberatung für eine Eigenbeteiligung von 5,-- Euro anbieten. <br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Energierechtsberatung im Infozentrum der Verbraucherzentrale:</span><br />
Montags, Dienstags und Donnerstags von 10:00 – 18:00 Uhr.<br />
Beraten wird ohne Voranmeldung im Infozentrum im Altenweg 4. Verbraucherinnen und Verbraucher werden gebeten, alle erforderlichen Unterlagen für die Energierechtsberatung mitzubringen. <br />
<br />
Die Energieberatung findet weiterhin nach Terminvereinbarung unter 0421-160777 statt. Hier empfiehlt die Verbraucherzentrale: die nächste Energiekostenerhöhung und der nächste Winter kommen bestimmt. Also jetzt Wärmeschutzmassnahmen planen, Kostenvoranschläge in der Energieberatung unabhängig prüfen lassen und sich über Fördermöglichkeiten informieren.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Energieberatung und Energierechtsberatung </span>der Verbraucherzentrale Bremen, Altenweg 4, 28195 Bremen <br />
<br />
<span style="text-decoration: underline;">Energierechtsberatung</span> Mo., Die. und Do. von 10:00 – 18:00 Uhr ohne Voranmeldung<br />
<br />
<span style="text-decoration: underline;">Energieberatung </span>nach Terminvereinbarung 0421-160777<br />
<br />
Energieberatung Bremen Nord, Stadtbibliothek, Aumunder Heerweg 87, 28757 Bremen (Vegesack); Mo. 14- 17:00 Uhr<br />
<br />
Energieberatung in Bremerhaven, Hafenstraße 117, 27576 Bremerhaven, Do. 10-13 und 14–17:00 Uhr, Tel. 0471/26194<br />
<br />
Die Energieberatung berät zu allen Fragen rund um den effizienten Energieeinsatz wie Baulicher Wärmeschutz, Heizungs- und Regelungstechnik, Solarenergie, Stromsparen, Wärmepumpen, Förderprogramme und Wechsel des Energieversorgers. Wenn es in diesen Bereichen zu rechtlichen Problemen kommt, hilft die Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale. Die Energieberatung und die Energierechtsberatung werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert, der Eigenanteil beträgt 5,-- Euro.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Die Vergütung für Solarstrom sinkt]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=58</link>
			<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 14:32:16 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=58</guid>
			<description><![CDATA[Hauseigentümer, die 2010 eine Solarstromanlage in Betrieb nehmen, bekommen für den <br />
erzeugten Strom weniger Geld als bisher: Heute sind es 39,14 Cent pro eingespeister Kilo-<br />
wattstunde (ab 1.7.2010 dann 32,88 ct/kWh) und das aber 20 Jahre garantiert. Gleichzeitig <br />
sinken aber auch die Preise für die Photovoltaikanlagen. <br />
<br />
Besser sind die Ertragsaussichten für Anlagenbetreiber, die ihren Solarstrom nicht komplett <br />
ins Netz einspeisen, sondern einen Teil selbst verbrauchen. Die Vergütung des Netzbetrei-<br />
bers beträgt dafür heute noch 22,76 Cent pro Kilowattstunde plus ersparte Ausgaben für <br />
den Strom, den sonst ein Versorger liefern müsste. <br />
<br />
Aber auch hier ist zum 1. Juli 2010 eine Kürzung beschlossen: Bis zu einem Selbstverbrauch von 30% werden 16,50 ct/kWh und darüberhinaus 20,88 ct/kWh vergütet. Nicht zuletzt die zukünftig zu erwartenden Strompreiserhöhungen der Stromanbieter machen die Anschaffung einer Photovoltaikanlage für Hausbesitzer wirtschaftlich attraktiv. Termine zur Energieberatung unter 0421/160777, weitere Informationen unter <a href="http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/energie/" target="_blank" rel="nofollow">http://www.verbraucherzentrale-bremen.de...g/energie/</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hauseigentümer, die 2010 eine Solarstromanlage in Betrieb nehmen, bekommen für den <br />
erzeugten Strom weniger Geld als bisher: Heute sind es 39,14 Cent pro eingespeister Kilo-<br />
wattstunde (ab 1.7.2010 dann 32,88 ct/kWh) und das aber 20 Jahre garantiert. Gleichzeitig <br />
sinken aber auch die Preise für die Photovoltaikanlagen. <br />
<br />
Besser sind die Ertragsaussichten für Anlagenbetreiber, die ihren Solarstrom nicht komplett <br />
ins Netz einspeisen, sondern einen Teil selbst verbrauchen. Die Vergütung des Netzbetrei-<br />
bers beträgt dafür heute noch 22,76 Cent pro Kilowattstunde plus ersparte Ausgaben für <br />
den Strom, den sonst ein Versorger liefern müsste. <br />
<br />
Aber auch hier ist zum 1. Juli 2010 eine Kürzung beschlossen: Bis zu einem Selbstverbrauch von 30% werden 16,50 ct/kWh und darüberhinaus 20,88 ct/kWh vergütet. Nicht zuletzt die zukünftig zu erwartenden Strompreiserhöhungen der Stromanbieter machen die Anschaffung einer Photovoltaikanlage für Hausbesitzer wirtschaftlich attraktiv. Termine zur Energieberatung unter 0421/160777, weitere Informationen unter <a href="http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/energie/" target="_blank" rel="nofollow">http://www.verbraucherzentrale-bremen.de...g/energie/</a>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Urteil: Keine GEZ-Gebühren für Computer]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=57</link>
			<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 13:09:29 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=57</guid>
			<description><![CDATA[<span style="font-weight: bold;">27.05.2009 10:32 Uhr</span><br />
<br />
Die seit Anfang 2007 geltende Gebührenpflicht für internetfähige Computer gerät weiter ins Wanken. Das Verwaltungsgericht Münster gab einem Kläger Recht, der sich dagegen gewehrt hatte, für seinen Online-Rechner eine Rundfunkgebühr an den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR) entrichten zu müssen. <br />
<br />
Das Gericht kommt in seinem Urteil (Az.: 7 K 1473/07) zu dem Schluss, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch eine Gebührenpflicht begründe. Die siebte Kammer des Verwaltungsgericht Münster stützt ihren Beschluss auf fast identische Argumente wie das Verwaltungsgericht Koblenz. <br />
<br />
Gerichte verneinen Gebührenpflicht<br />
Die Koblenzer Richter hatten eine Anwaltskanzlei von den Gebühren für einen ausschließlich beruflich genutzten PC mit Internetzugang befreit. Ihrer Meinung nach könne nicht aus dem bloßen Besitz so genannter "neuartiger Empfangsgeräte" wie Computern, Handys oder gar internetfähigen Kühlschränken auf eine Nutzung für den Rundfunkempfang geschlossen werden. <br />
<br />
Die Münsteraner Richter zogen zusätzlich die jährliche Online-Studie von ARD und ZDF zum Nutzungsverhalten heran. Aus ihr gehe hervor, dass im Jahr 2007 nur 2,1 Prozent der Gesamtbevölkerung und nur 3,4 Prozent der "Onliner" ab 14 Jahren täglich Radio über das Internet gehört hätten. Dass der Student seinen Rechner wirklich zum Rundfunkempfang nutze, habe der WDR vor Gericht nicht nachgewiesen. Gleichzeitig erkannten die Richter an, dass der entsprechende Nachweis in der Praxis nur schwer zu erbringen sei. <br />
<br />
Die Richter sind der Meinung, dass eine "einschränkende Auslegung" der Regelung geboten sei, solange der Rundfunkstaatsvertrag an einer gerätebezogenen Gebührenpflicht festhalte, ohne erkennbar neuere technische Entwicklungen zu berücksichtigen. Erst wenn dies der Fall sei, stelle die Rundfunkgebühr keine "unzulässige Besitzabgabe" für internetfähige PCs mehr dar. <br />
<br />
WDR kann Rundfunknutzung nicht belegen<br />
Der in Münster klagende Student besitzt weder Radio noch Fernseher. Der WDR hatte ihm einen Gebührenbescheid über 5,52 Euro zugeschickt, weil er einen Rechner mit Online-Zugang besitzt. Der Student wehrte sich gegen den Bescheid mit dem Hinweis, dass er seinen Online-Rechner nicht für den Rundfunkempfang nutze. <br />
<br />
Eine allgemeine Gebührenpflicht könne nach Meinung des Klägers nicht bei fast universell nutzbaren elektronischen Geräten angenommen werden. Der WDR machte dagegen geltend, dass sich die Gebührenpflicht allein aus dem Bereithalten, also dem Besitz, eines Gerätes mit der Möglichkeit zum Hören oder Sehen von Radio- oder Fernsehprogrammen begründe. <br />
<br />
Das Urteil des Verwaltungsgericht Münster ist noch nicht rechtskräftig. Der WDR kann noch Widerspruch einlegen. Aussichtslos scheint ein Widerspruch nicht zu sein, denn die Gerichte sind sich bisher in Bezug auf die GEZ-Gebühren für an das Internet angeschlossenen PCs nicht einig. <br />
<br />
Anders als die Koblenzer Richter entschied eine Kammer im fränkischen Ansbach im Juli zugunsten der GEZ. Die Ansbacher Richter waren der Meinung, dass auch für Online-Rechner in Büros eine Rundfunkgebühr zu entrichten sei. <br />
<br />
Ministerpräsidenten auf der Suche nach Neuregelung<br />
Auch das Münsteraner Urteil dürfte nicht das letzte Wort zum Thema Rundfunkgebühr und "neuartige Empfangsgeräte" gewesen sein. In der für den Rundfunk zuständigen Runde der Ministerpräsidenten der Länder wird derzeit über eine Neustrukturierung der Gebühren diskutiert. Eine Abgabe pro Haushalt könnte die gerätebezogene Rundfunkgebühr ablösen. <br />
<br />
Update vom 27. Mai 2009: Oberverwaltungsgericht entscheidet gegen Studenten<br />
Das übergeordnete Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster teilt nicht die Auffassung des Verwaltungsgerichts und entschied am Dienstag, das für einen Computer mit Internetzugang GEZ-Gebühren zu zahlen sind (Az.: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09). Ihrer Auffassung nach sei nicht die tatsächliche Nutzung von Rundfunkangeboten, sondern das "Bereithalten" eines "neuartigen Rundfunkempfangsgeräts" entscheidend. "Durch einfaches Anklicken auf den Internetseiten unter anderem des WDR könnten zahlreiche Radiosender live empfangen werden," ließ das OVG verlauten. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist wie in einem ähnlichen Fall aus Bayern zugelassen. <br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">19.01.2010 17:06 Uhr</span><br />
<br />
<br />
Mit dem neuen Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen hat ein weiteres Gericht zu Ungunsten der Rundfunkgebühren für Computer entschieden. Geklagt hatte eine Optiker-Kette, die für ihre 650 Filialen jährlich knapp 43.000 Euro Gebühren an die Gebühreneinzugszentrale GEZ entrichten sollte.<br />
<br />
In den 650 Filialen des Optikers steht je ein internetfähiger Rechner. Da die Geräte grundsätzlich für den Empfang von Radio und TV über das Internet geeignet sind, wird theoretisch eine monatliche GEZ-Gebühr von 5,52 Euro pro Gerät fällig. Entsprechend forderte die GEZ im Auftrag des Hessischen Rundfunks (HR) jährliche Gebühren von immerhin knapp 43.000 Euro für den Empfang von Fernseh- und Hörfunksendungen über das Internet vom Inhaber der Kette ein. <br />
<br />
Da der Optiker die Computer nach eigenen Angaben nicht zum Konsum von Rundfunk oder Fernsehen nutzte, zog er vor Gericht. Nach Berichten des "Gießener Anzeigers" gaben die Richter am gestrigen Montag nach einer knappe Stunde Verhandlungszeit der Klage des Optikers aus Gießen gegen den HR statt. Unter Vorsitz von Richter Dr. Rainald Gerster entschied die neunte Kammer des Gerichts, dass die GEZ Gebühren nur dann einziehen darf, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Rechner auch für den Rundfunkempfang bereit gehalten werde. <br />
<br />
Das Gericht entschied damit im Sinne des Optikers. Die Begründung: Der Empfang der Rundfunkprogramme sei nur "eine untergeordnete" Funktion von Computern. Die Kammer entschied weiter, dass der HR hätte nachweisen müssen, dass der Computer zum Rundfunkempfang bereitgehalten worden sei, um Gebühren zu erheben. Dies sei der Rundfunkanstalt im vorliegenden Fall nicht gelungen. <br />
<br />
Keine Grundsatzentscheidung<br />
"Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig", sagt Gerichtssprecherin Sabine Dörr gegenüber dem "Gießener Anzeiger" und weist gleichzeitig dauf hin, dass es sich bei der Entscheidung um kein Grundsatzurteil handele. Dörr rechnet außerdem damit, dass die GEZ binnen Monatsfrist Berufung gegen den Bescheid einlegt. Auch Richter Gerster äußerte sich dem "Gießener Anzeiger" gegenüber entsprechend: "Ich denke, wir sind uns da einig, dass wir nicht die letzte Instanz sein werden". In diesem Fall wäre das nächste höhere Gericht der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. <br />
<br />
Doch die Fälle, in denen ähnliche Klagen Erfolg haben, mehren sich. Erst im Dezember hatte das Landgericht Braunschweig mit gleicher Begründung einer Klägerin stattgegeben, die für ihren gewerblich genutzten Computer keine GEZ-Gebühren zahlen wollte. <br />
<br />
Grüße<br />
thomas]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-weight: bold;">27.05.2009 10:32 Uhr</span><br />
<br />
Die seit Anfang 2007 geltende Gebührenpflicht für internetfähige Computer gerät weiter ins Wanken. Das Verwaltungsgericht Münster gab einem Kläger Recht, der sich dagegen gewehrt hatte, für seinen Online-Rechner eine Rundfunkgebühr an den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR) entrichten zu müssen. <br />
<br />
Das Gericht kommt in seinem Urteil (Az.: 7 K 1473/07) zu dem Schluss, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch eine Gebührenpflicht begründe. Die siebte Kammer des Verwaltungsgericht Münster stützt ihren Beschluss auf fast identische Argumente wie das Verwaltungsgericht Koblenz. <br />
<br />
Gerichte verneinen Gebührenpflicht<br />
Die Koblenzer Richter hatten eine Anwaltskanzlei von den Gebühren für einen ausschließlich beruflich genutzten PC mit Internetzugang befreit. Ihrer Meinung nach könne nicht aus dem bloßen Besitz so genannter "neuartiger Empfangsgeräte" wie Computern, Handys oder gar internetfähigen Kühlschränken auf eine Nutzung für den Rundfunkempfang geschlossen werden. <br />
<br />
Die Münsteraner Richter zogen zusätzlich die jährliche Online-Studie von ARD und ZDF zum Nutzungsverhalten heran. Aus ihr gehe hervor, dass im Jahr 2007 nur 2,1 Prozent der Gesamtbevölkerung und nur 3,4 Prozent der "Onliner" ab 14 Jahren täglich Radio über das Internet gehört hätten. Dass der Student seinen Rechner wirklich zum Rundfunkempfang nutze, habe der WDR vor Gericht nicht nachgewiesen. Gleichzeitig erkannten die Richter an, dass der entsprechende Nachweis in der Praxis nur schwer zu erbringen sei. <br />
<br />
Die Richter sind der Meinung, dass eine "einschränkende Auslegung" der Regelung geboten sei, solange der Rundfunkstaatsvertrag an einer gerätebezogenen Gebührenpflicht festhalte, ohne erkennbar neuere technische Entwicklungen zu berücksichtigen. Erst wenn dies der Fall sei, stelle die Rundfunkgebühr keine "unzulässige Besitzabgabe" für internetfähige PCs mehr dar. <br />
<br />
WDR kann Rundfunknutzung nicht belegen<br />
Der in Münster klagende Student besitzt weder Radio noch Fernseher. Der WDR hatte ihm einen Gebührenbescheid über 5,52 Euro zugeschickt, weil er einen Rechner mit Online-Zugang besitzt. Der Student wehrte sich gegen den Bescheid mit dem Hinweis, dass er seinen Online-Rechner nicht für den Rundfunkempfang nutze. <br />
<br />
Eine allgemeine Gebührenpflicht könne nach Meinung des Klägers nicht bei fast universell nutzbaren elektronischen Geräten angenommen werden. Der WDR machte dagegen geltend, dass sich die Gebührenpflicht allein aus dem Bereithalten, also dem Besitz, eines Gerätes mit der Möglichkeit zum Hören oder Sehen von Radio- oder Fernsehprogrammen begründe. <br />
<br />
Das Urteil des Verwaltungsgericht Münster ist noch nicht rechtskräftig. Der WDR kann noch Widerspruch einlegen. Aussichtslos scheint ein Widerspruch nicht zu sein, denn die Gerichte sind sich bisher in Bezug auf die GEZ-Gebühren für an das Internet angeschlossenen PCs nicht einig. <br />
<br />
Anders als die Koblenzer Richter entschied eine Kammer im fränkischen Ansbach im Juli zugunsten der GEZ. Die Ansbacher Richter waren der Meinung, dass auch für Online-Rechner in Büros eine Rundfunkgebühr zu entrichten sei. <br />
<br />
Ministerpräsidenten auf der Suche nach Neuregelung<br />
Auch das Münsteraner Urteil dürfte nicht das letzte Wort zum Thema Rundfunkgebühr und "neuartige Empfangsgeräte" gewesen sein. In der für den Rundfunk zuständigen Runde der Ministerpräsidenten der Länder wird derzeit über eine Neustrukturierung der Gebühren diskutiert. Eine Abgabe pro Haushalt könnte die gerätebezogene Rundfunkgebühr ablösen. <br />
<br />
Update vom 27. Mai 2009: Oberverwaltungsgericht entscheidet gegen Studenten<br />
Das übergeordnete Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster teilt nicht die Auffassung des Verwaltungsgerichts und entschied am Dienstag, das für einen Computer mit Internetzugang GEZ-Gebühren zu zahlen sind (Az.: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09). Ihrer Auffassung nach sei nicht die tatsächliche Nutzung von Rundfunkangeboten, sondern das "Bereithalten" eines "neuartigen Rundfunkempfangsgeräts" entscheidend. "Durch einfaches Anklicken auf den Internetseiten unter anderem des WDR könnten zahlreiche Radiosender live empfangen werden," ließ das OVG verlauten. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist wie in einem ähnlichen Fall aus Bayern zugelassen. <br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">19.01.2010 17:06 Uhr</span><br />
<br />
<br />
Mit dem neuen Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen hat ein weiteres Gericht zu Ungunsten der Rundfunkgebühren für Computer entschieden. Geklagt hatte eine Optiker-Kette, die für ihre 650 Filialen jährlich knapp 43.000 Euro Gebühren an die Gebühreneinzugszentrale GEZ entrichten sollte.<br />
<br />
In den 650 Filialen des Optikers steht je ein internetfähiger Rechner. Da die Geräte grundsätzlich für den Empfang von Radio und TV über das Internet geeignet sind, wird theoretisch eine monatliche GEZ-Gebühr von 5,52 Euro pro Gerät fällig. Entsprechend forderte die GEZ im Auftrag des Hessischen Rundfunks (HR) jährliche Gebühren von immerhin knapp 43.000 Euro für den Empfang von Fernseh- und Hörfunksendungen über das Internet vom Inhaber der Kette ein. <br />
<br />
Da der Optiker die Computer nach eigenen Angaben nicht zum Konsum von Rundfunk oder Fernsehen nutzte, zog er vor Gericht. Nach Berichten des "Gießener Anzeigers" gaben die Richter am gestrigen Montag nach einer knappe Stunde Verhandlungszeit der Klage des Optikers aus Gießen gegen den HR statt. Unter Vorsitz von Richter Dr. Rainald Gerster entschied die neunte Kammer des Gerichts, dass die GEZ Gebühren nur dann einziehen darf, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Rechner auch für den Rundfunkempfang bereit gehalten werde. <br />
<br />
Das Gericht entschied damit im Sinne des Optikers. Die Begründung: Der Empfang der Rundfunkprogramme sei nur "eine untergeordnete" Funktion von Computern. Die Kammer entschied weiter, dass der HR hätte nachweisen müssen, dass der Computer zum Rundfunkempfang bereitgehalten worden sei, um Gebühren zu erheben. Dies sei der Rundfunkanstalt im vorliegenden Fall nicht gelungen. <br />
<br />
Keine Grundsatzentscheidung<br />
"Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig", sagt Gerichtssprecherin Sabine Dörr gegenüber dem "Gießener Anzeiger" und weist gleichzeitig dauf hin, dass es sich bei der Entscheidung um kein Grundsatzurteil handele. Dörr rechnet außerdem damit, dass die GEZ binnen Monatsfrist Berufung gegen den Bescheid einlegt. Auch Richter Gerster äußerte sich dem "Gießener Anzeiger" gegenüber entsprechend: "Ich denke, wir sind uns da einig, dass wir nicht die letzte Instanz sein werden". In diesem Fall wäre das nächste höhere Gericht der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. <br />
<br />
Doch die Fälle, in denen ähnliche Klagen Erfolg haben, mehren sich. Erst im Dezember hatte das Landgericht Braunschweig mit gleicher Begründung einer Klägerin stattgegeben, die für ihren gewerblich genutzten Computer keine GEZ-Gebühren zahlen wollte. <br />
<br />
Grüße<br />
thomas]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Medion Kundenservice]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=56</link>
			<pubDate>Mon, 07 Jun 2010 21:32:29 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=56</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich habe während der Garantiezeit ein Handy an Medion geschickt.<br />
<br />
1. Ich habe es lt. Garantiekarte portofrei versendet, kam allerdings wieder zurück. Habe es dann nochmal versendet, hat dann geklappt.<br />
<br />
2 Bekam dann Post, es ist kein Garantiefall Flüssigkeit ist ins Gerät eingedrungen. <br />
<br />
Nun kann ich es fast für den Ursprungspreis reparieren lassen. Wenn ich es nicht reparieren lasse muss ich eine Bearbeitungsgebühr von 19,90 € bezahlen. Zahlbar per Nachnahmegebühr( + 2 € Nachnahmegebühren) wenn mir das Gerät zurückgeschickt wird. Und wenn es entsorgt wird muss ich auch diese Gebühren bezahlen.<br />
<br />
Ist das so zulässig?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich habe während der Garantiezeit ein Handy an Medion geschickt.<br />
<br />
1. Ich habe es lt. Garantiekarte portofrei versendet, kam allerdings wieder zurück. Habe es dann nochmal versendet, hat dann geklappt.<br />
<br />
2 Bekam dann Post, es ist kein Garantiefall Flüssigkeit ist ins Gerät eingedrungen. <br />
<br />
Nun kann ich es fast für den Ursprungspreis reparieren lassen. Wenn ich es nicht reparieren lasse muss ich eine Bearbeitungsgebühr von 19,90 € bezahlen. Zahlbar per Nachnahmegebühr( + 2 € Nachnahmegebühren) wenn mir das Gerät zurückgeschickt wird. Und wenn es entsorgt wird muss ich auch diese Gebühren bezahlen.<br />
<br />
Ist das so zulässig?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Handwerker Abrechnung nach Stunden]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=55</link>
			<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 21:10:38 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=55</guid>
			<description><![CDATA[<span style="font-weight: bold;">Aufgepasst bei der Rechnung:</span><br />
<br />
<br />
- Es dürfen nur die Stunden abgerechnet werden nach geleisteten Arbeiten (Geselle).<br />
 <br />
- An und Abfahrt (Stunden), Frühstück und Mittag, dürfen nicht mit berechnet werden.<br />
<br />
- Die meisten Unternehmen rechnen gerne ein Lehrling als Geselle ab, bitte darauf achten.<br />
<br />
- Wenn Sie einen Stundenzettel unterschreiben sollen, Verlagen Sie eine Kopie des<br />
  Stundenzettels (Die Kopie muss Ihnen gleich nach der Unterschrift ausgehändigt werden,<br />
  bitte drauf achten). Sollte es verweigert werden dann bitte den Stundenzettel nicht<br />
  Unterschreiben.<br />
Grüße<br />
Thomas]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-weight: bold;">Aufgepasst bei der Rechnung:</span><br />
<br />
<br />
- Es dürfen nur die Stunden abgerechnet werden nach geleisteten Arbeiten (Geselle).<br />
 <br />
- An und Abfahrt (Stunden), Frühstück und Mittag, dürfen nicht mit berechnet werden.<br />
<br />
- Die meisten Unternehmen rechnen gerne ein Lehrling als Geselle ab, bitte darauf achten.<br />
<br />
- Wenn Sie einen Stundenzettel unterschreiben sollen, Verlagen Sie eine Kopie des<br />
  Stundenzettels (Die Kopie muss Ihnen gleich nach der Unterschrift ausgehändigt werden,<br />
  bitte drauf achten). Sollte es verweigert werden dann bitte den Stundenzettel nicht<br />
  Unterschreiben.<br />
Grüße<br />
Thomas]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Versicherungsschaden]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=54</link>
			<pubDate>Mon, 31 May 2010 21:30:57 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=54</guid>
			<description><![CDATA[Bitte keine Abtretungserklärungen Unterscheiben.<br />
Grüße<br />
Thomas]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Bitte keine Abtretungserklärungen Unterscheiben.<br />
Grüße<br />
Thomas]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Fertighäuser: Warnung vor finanziellen Überraschungen]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=53</link>
			<pubDate>Sun, 30 May 2010 20:48:10 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=53</guid>
			<description><![CDATA[Neben kurzer Bauzeit und schlüsselfertiger Errichtung wird für Fertighäuser mit kalkulierbaren Kosten geworben. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten einige Punkte beachtet werden. <br />
<br />
Der Preis für ein Fertighaus gilt meistens nur ab Oberkante (OK) Keller oder Bodenplatte. Die Kosten für das Grundstück und den Keller sind dem Hauspreis hinzuzurechnen. Bei der Kalkulation dürfen auch die Kosten für die Erschließung, die Erdarbeiten, möglicherweise Außenanlagen wie Zugänge oder Zufahrten, die Hausanschlüsse und die Baunebenkosten (das sind Baugenehmigungsgebühren, Prüfgebühren für Statik, Notarkosten, Finanzierungskosten usw.) nicht vergessen werden. <br />
<br />
Festpreis <br />
Die Festpreisgarantie ist bei den verschiedenen Herstellern unterschiedlich befristet. Vereinbaren Sie deshalb eine Festpreisgarantie bis zur Abnahme, mindestens aber von 15 bis 18 Monaten. Vereinbaren Sie notfalls auch, wie viel mehr bezahlt werden muss, falls der Festpreis vorher seine Gültigkeit verliert. Im Festpreis sind nur Bauleistungen ab Oberkante Kellerdecke (teilweise auch bis Unterkante Kellerdecke) enthalten. Wenn Sie ihren Keller also nicht von der Fertighausfirma erstellen lassen, müssen alle einzelnen Bauleistungen, die den Übergang oder Anschluss von Keller und Haus betreffen, vollständig und eindeutig vertraglich geregelt sein. Sonst können weitere Kosten oder Eigenleistungen auf Sie zukommen. Prüfen Sie nach, ob alle wesentlichen Bauleistungen und damit Kostenpunkte im Festpreis enthalten sind. Schornstein oder Fertigstellung des Bauantrages sind auch bei schlüsselfertigen Häusern nicht immer im Festpreis enthalten. <br />
<br />
Musterhaus <br />
Um realistisch kalkulieren zu können, sollten Sie sich das Musterhaus vor Vertragsabschluss anschauen und darauf bestehen, dass eine genaue Aufstellung der von Ihnen gewünschten Ausstattung und der dafür berechneten Preise in den Vertrag aufgenommen wird. Fragen Sie bei der Besichtigung des Musterhaus nach, welche Materialien zur Grundausstattung gehören (meist sind Musterhäuser wesentlich höherwertig ausgestattet als das zum Festpreis angebotene Haus). <br />
<br />
Sonderwünsche <br />
Die Preisgestaltung der Hersteller ist höchst unterschiedlich. Sonderwünsche werden häufig gegen hohe Preisaufschläge ausgeführt, Reduzierungen beim Standardangebot, zum Beispiel wenn diese in Eigenleistung erbracht werden sollen, hingegen meist gering angesetzt. Prüfen Sie dies und klären Sie, ob es sich lohnt, Eigenleistungen (beispielsweise tapezieren, Fliesen kleben, Teppichböden verlegen) zu erbringen. <br />
<br />
Grüße<br />
Thomas]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Neben kurzer Bauzeit und schlüsselfertiger Errichtung wird für Fertighäuser mit kalkulierbaren Kosten geworben. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten einige Punkte beachtet werden. <br />
<br />
Der Preis für ein Fertighaus gilt meistens nur ab Oberkante (OK) Keller oder Bodenplatte. Die Kosten für das Grundstück und den Keller sind dem Hauspreis hinzuzurechnen. Bei der Kalkulation dürfen auch die Kosten für die Erschließung, die Erdarbeiten, möglicherweise Außenanlagen wie Zugänge oder Zufahrten, die Hausanschlüsse und die Baunebenkosten (das sind Baugenehmigungsgebühren, Prüfgebühren für Statik, Notarkosten, Finanzierungskosten usw.) nicht vergessen werden. <br />
<br />
Festpreis <br />
Die Festpreisgarantie ist bei den verschiedenen Herstellern unterschiedlich befristet. Vereinbaren Sie deshalb eine Festpreisgarantie bis zur Abnahme, mindestens aber von 15 bis 18 Monaten. Vereinbaren Sie notfalls auch, wie viel mehr bezahlt werden muss, falls der Festpreis vorher seine Gültigkeit verliert. Im Festpreis sind nur Bauleistungen ab Oberkante Kellerdecke (teilweise auch bis Unterkante Kellerdecke) enthalten. Wenn Sie ihren Keller also nicht von der Fertighausfirma erstellen lassen, müssen alle einzelnen Bauleistungen, die den Übergang oder Anschluss von Keller und Haus betreffen, vollständig und eindeutig vertraglich geregelt sein. Sonst können weitere Kosten oder Eigenleistungen auf Sie zukommen. Prüfen Sie nach, ob alle wesentlichen Bauleistungen und damit Kostenpunkte im Festpreis enthalten sind. Schornstein oder Fertigstellung des Bauantrages sind auch bei schlüsselfertigen Häusern nicht immer im Festpreis enthalten. <br />
<br />
Musterhaus <br />
Um realistisch kalkulieren zu können, sollten Sie sich das Musterhaus vor Vertragsabschluss anschauen und darauf bestehen, dass eine genaue Aufstellung der von Ihnen gewünschten Ausstattung und der dafür berechneten Preise in den Vertrag aufgenommen wird. Fragen Sie bei der Besichtigung des Musterhaus nach, welche Materialien zur Grundausstattung gehören (meist sind Musterhäuser wesentlich höherwertig ausgestattet als das zum Festpreis angebotene Haus). <br />
<br />
Sonderwünsche <br />
Die Preisgestaltung der Hersteller ist höchst unterschiedlich. Sonderwünsche werden häufig gegen hohe Preisaufschläge ausgeführt, Reduzierungen beim Standardangebot, zum Beispiel wenn diese in Eigenleistung erbracht werden sollen, hingegen meist gering angesetzt. Prüfen Sie dies und klären Sie, ob es sich lohnt, Eigenleistungen (beispielsweise tapezieren, Fliesen kleben, Teppichböden verlegen) zu erbringen. <br />
<br />
Grüße<br />
Thomas]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Einbau einer Duschtrennwand]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=52</link>
			<pubDate>Mon, 24 May 2010 12:00:02 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=52</guid>
			<description><![CDATA[Bei 2 Anbietern hatten wir ein Angebot eingeholt. Preislich war ein geringer Unterschied, allerdings überzeugte uns die Kompetenz eines Anbieters.<br />
<br />
Erst beim zweiten Einbau klappte es . Wir haben aber nach Abschluss der Arbeiten am nächsten Tag gleich eine Reklamation erstellt. Ein Mitarbeiter hat sich von der Reklamation überzeut und den Vorgang aufgenommen mit der Mitteilung, es seinem Chef zu übergeben.<br />
<br />
Das war im Februar 2010.<br />
<br />
Bis heute keine Rechnung erhalten und keine weitere Rückinfo des Lieferanten.<br />
<br />
Wie soll man sich da verhalten ? Wie ist es mir der Gewährleistung ?<br />
<br />
Gruss<br />
<br />
John]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Bei 2 Anbietern hatten wir ein Angebot eingeholt. Preislich war ein geringer Unterschied, allerdings überzeugte uns die Kompetenz eines Anbieters.<br />
<br />
Erst beim zweiten Einbau klappte es . Wir haben aber nach Abschluss der Arbeiten am nächsten Tag gleich eine Reklamation erstellt. Ein Mitarbeiter hat sich von der Reklamation überzeut und den Vorgang aufgenommen mit der Mitteilung, es seinem Chef zu übergeben.<br />
<br />
Das war im Februar 2010.<br />
<br />
Bis heute keine Rechnung erhalten und keine weitere Rückinfo des Lieferanten.<br />
<br />
Wie soll man sich da verhalten ? Wie ist es mir der Gewährleistung ?<br />
<br />
Gruss<br />
<br />
John]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Anbieterwechsel Gas]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=51</link>
			<pubDate>Thu, 13 May 2010 11:41:08 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=51</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich möchte den Gaslieferanten in Bremen wechseln, habe aber Bedenken bezüglich der erforderlichen Aktionen (z.B. Störungen durch bisherigen Anbieter (Netzsperrung o.ä.). Wer hat das schon erfolgreich durchgezogen und da schon Erfahrungen sammeln können? <br />
<br />
Segler]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich möchte den Gaslieferanten in Bremen wechseln, habe aber Bedenken bezüglich der erforderlichen Aktionen (z.B. Störungen durch bisherigen Anbieter (Netzsperrung o.ä.). Wer hat das schon erfolgreich durchgezogen und da schon Erfahrungen sammeln können? <br />
<br />
Segler]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Die Sonne schickt keine Rechnung - Die Vergütung für Solarstrom sinkt]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=50</link>
			<pubDate>Fri, 30 Apr 2010 12:53:54 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=50</guid>
			<description><![CDATA[Was rechnet sich besser, eine Photovoltaikanlage oder eine solarthermische Anlage? Welche Förderungen gibt es? Solche und ähnliche Fragen können bei einer Energieberatung in der Verbraucherzentrale geklärt werden.<br />
<br />
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen berät unabhängig rund um die Nutzung der Sonnenenergie und Fördermöglichkeiten. <br />
<br />
Hauseigentümer, die 2010 eine Solarstromanlage in Betrieb nehmen, bekommen für den <br />
erzeugten Strom weniger Geld als bisher: Heute sind es 39,14 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (ab 1.7.2010 dann 32,88 ct/kWh) und das aber 20 Jahre garantiert. Gleichzeitig <br />
sinken aber auch die Preise für die Photovoltaikanlagen. <br />
Besser sind die Ertragsaussichten für Anlagenbetreiber, die ihren Solarstrom nicht komplett <br />
ins Netz einspeisen, sondern einen Teil selbst verbrauchen. Die Vergütung des Netzbetreibers beträgt dafür heute noch 22,76 Cent pro Kilowattstunde plus ersparte Ausgaben für <br />
den Strom, den sonst ein Versorger liefern müsste. <br />
<br />
Aber auch hier ist zum 1. Juli 2010 eine Kürzung beschlossen: Bis zu einem Selbstverbrauch von 30% werden 16,50 ct/kWh und darüberhinaus 20,88 ct/kWh vergütet. Nicht zuletzt die zukünftig zu erwartenden Strompreiserhöhungen der Stromanbieter machen die Anschaffung einer Photovoltaikanlage für Hausbesitzer wirtschaftlich attraktiv. <br />
<br />
Die Energieberatung berät zu Erneuerbare Energien, Wärmedämmung, Heiztechnik, Fördermöglichkeiten und alle anderen Fragen rund um Energieeinsparungen.<br />
Energieberatung nach Terminvereinbarung 0471-160777, Verbraucherzentrale Bremen, Altenweg 4, 28195 Bremen<br />
<br />
Die Energieberatung wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert, der Eigenanteil beträgt 5,-- Euro. <a href="http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/energie/" target="_blank" rel="nofollow">http://www.verbraucherzentrale-bremen.de...g/energie/</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Was rechnet sich besser, eine Photovoltaikanlage oder eine solarthermische Anlage? Welche Förderungen gibt es? Solche und ähnliche Fragen können bei einer Energieberatung in der Verbraucherzentrale geklärt werden.<br />
<br />
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen berät unabhängig rund um die Nutzung der Sonnenenergie und Fördermöglichkeiten. <br />
<br />
Hauseigentümer, die 2010 eine Solarstromanlage in Betrieb nehmen, bekommen für den <br />
erzeugten Strom weniger Geld als bisher: Heute sind es 39,14 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (ab 1.7.2010 dann 32,88 ct/kWh) und das aber 20 Jahre garantiert. Gleichzeitig <br />
sinken aber auch die Preise für die Photovoltaikanlagen. <br />
Besser sind die Ertragsaussichten für Anlagenbetreiber, die ihren Solarstrom nicht komplett <br />
ins Netz einspeisen, sondern einen Teil selbst verbrauchen. Die Vergütung des Netzbetreibers beträgt dafür heute noch 22,76 Cent pro Kilowattstunde plus ersparte Ausgaben für <br />
den Strom, den sonst ein Versorger liefern müsste. <br />
<br />
Aber auch hier ist zum 1. Juli 2010 eine Kürzung beschlossen: Bis zu einem Selbstverbrauch von 30% werden 16,50 ct/kWh und darüberhinaus 20,88 ct/kWh vergütet. Nicht zuletzt die zukünftig zu erwartenden Strompreiserhöhungen der Stromanbieter machen die Anschaffung einer Photovoltaikanlage für Hausbesitzer wirtschaftlich attraktiv. <br />
<br />
Die Energieberatung berät zu Erneuerbare Energien, Wärmedämmung, Heiztechnik, Fördermöglichkeiten und alle anderen Fragen rund um Energieeinsparungen.<br />
Energieberatung nach Terminvereinbarung 0471-160777, Verbraucherzentrale Bremen, Altenweg 4, 28195 Bremen<br />
<br />
Die Energieberatung wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert, der Eigenanteil beträgt 5,-- Euro. <a href="http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/energie/" target="_blank" rel="nofollow">http://www.verbraucherzentrale-bremen.de...g/energie/</a>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[PayPal Problem mit Käuferschutz]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=49</link>
			<pubDate>Wed, 28 Apr 2010 12:02:43 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=49</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
würde mich über ähnliche / gleiche Erlebnisse bei PayPal und deren Ausgang freuen.<br />
<br />
1. Paypal hat Käuferschutz erst abgelehnt, da ich defektes USB-Gerät mit Begründung "Funktioniert nicht UND hat auch USB-Anschluss zerstört" abgelehnt, da "..nicht nachvollziehbar ob davon ausgehend..." mein PC beschädigt wurde.<br />
2. Danach Widerspruch meinerseits und zwischenzeitliche Rücksendung (mit Nachweis) an die auf Rechnung angegebene "Kommissionslager-Anschrift" des Verkäufers.<br />
3. Nun lehnt Paypal ab, da diese Anschrift nicht im Verkäuferkonto hinterlegt ist.<br />
<br />
Hatte Paypal Abbuchung per Lastschriftwiderspruch zurückbuchen lassen, nun hat mein konto ein Soll zzgl. der Lastschriftgebühren von 5€. <br />
Ich habe alles entspr. der Käuferschutzrichtlinien richtig gemacht, nur welche Rücksendeadresse ich verwenden sollte war mir nicht bekannt. <br />
Ist dies eine Begründung seitens Paypal die ich akzeptieren muss ??<br />
<br />
Vielen Dank<br />
Alex]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
würde mich über ähnliche / gleiche Erlebnisse bei PayPal und deren Ausgang freuen.<br />
<br />
1. Paypal hat Käuferschutz erst abgelehnt, da ich defektes USB-Gerät mit Begründung "Funktioniert nicht UND hat auch USB-Anschluss zerstört" abgelehnt, da "..nicht nachvollziehbar ob davon ausgehend..." mein PC beschädigt wurde.<br />
2. Danach Widerspruch meinerseits und zwischenzeitliche Rücksendung (mit Nachweis) an die auf Rechnung angegebene "Kommissionslager-Anschrift" des Verkäufers.<br />
3. Nun lehnt Paypal ab, da diese Anschrift nicht im Verkäuferkonto hinterlegt ist.<br />
<br />
Hatte Paypal Abbuchung per Lastschriftwiderspruch zurückbuchen lassen, nun hat mein konto ein Soll zzgl. der Lastschriftgebühren von 5€. <br />
Ich habe alles entspr. der Käuferschutzrichtlinien richtig gemacht, nur welche Rücksendeadresse ich verwenden sollte war mir nicht bekannt. <br />
Ist dies eine Begründung seitens Paypal die ich akzeptieren muss ??<br />
<br />
Vielen Dank<br />
Alex]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Erfahrungen mit Onlineanbieter "Klo  und So" in Bremen]]></title>
			<link>http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=48</link>
			<pubDate>Mon, 26 Apr 2010 10:53:03 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://www.verbraucherrechtsforum.de/showthread.php?tid=48</guid>
			<description><![CDATA[Unsaubere Tricks des Online-Shops der Fa. Klo und So - Sebastian Asmussen, Sanitär-Heizung-Service, Fröbelstr.20, 28755 Bremen, Tel.: 0900 55 66 2 99 <br />
<a href="http://www.klo-und-so.de" target="_blank" rel="nofollow">http://www.klo-und-so.de</a><br />
<br />
Der Anbieter bietet in seinem Shop u.a. folgenden Artikel an (das ist nur ein Beispiel-Artikel aus dem Shop, man findet mehrere darauf):<br />
<br />
Art.Nr.: MASOAAVA16<br />
Ventiladapter Moehlenhoff VA 16 rot VPE 5 Stk. im Btl <br />
1,90 EUR<br />
(inkl. 19% MwSt. zzgl. Versand)<br />
<br />
Ventiladapter Moehlenhoff VA 16<br />
rot VPE 5 Stk. im Btl<br />
Möglicher Alternativartikel: RASEZ613 <br />
<br />
<br />
Das Angebot enthält keinerlei Hinweise, dass es sich nur um 1 Stück handelt, nicht um einen Beutel. <br />
Wenn man dann bestellt, bekommt man 1 Stück geliefert + 4,95 Euro Porto.<br />
Bei Nachfrage bekommt man dann folgende Antwort:<br />
<br />
"Leider sind wir als Onlinehändler dazu verpflichtet stets die Grundpreise anzugeben, also pro Stück, pro Liter usw.. Dadurch wird es ab und an, etwas unübersichtlich.<br />
Sollten Sie noch weitere Adapter benötigen, können wir Ihnen diese gern liefern."<br />
<br />
Es gibt in dem Shop auch Artikel, bei denen der Hinweis ((Preis pro Stück)<br />
dabei steht. Auch wenn man bei diesem Artikel auf den angebotenen Alternativartikel klickt.<br />
<br />
Ich bin der Meinung, dass ist eine unverschämtheit und sollte eigentlich geahndet werden.<br />
<br />
Lieg ich da falsch mit meiner Meinung  ???<br />
<br />
<br />
80538-18]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Unsaubere Tricks des Online-Shops der Fa. Klo und So - Sebastian Asmussen, Sanitär-Heizung-Service, Fröbelstr.20, 28755 Bremen, Tel.: 0900 55 66 2 99 <br />
<a href="http://www.klo-und-so.de" target="_blank" rel="nofollow">http://www.klo-und-so.de</a><br />
<br />
Der Anbieter bietet in seinem Shop u.a. folgenden Artikel an (das ist nur ein Beispiel-Artikel aus dem Shop, man findet mehrere darauf):<br />
<br />
Art.Nr.: MASOAAVA16<br />
Ventiladapter Moehlenhoff VA 16 rot VPE 5 Stk. im Btl <br />
1,90 EUR<br />
(inkl. 19% MwSt. zzgl. Versand)<br />
<br />
Ventiladapter Moehlenhoff VA 16<br />
rot VPE 5 Stk. im Btl<br />
Möglicher Alternativartikel: RASEZ613 <br />
<br />
<br />
Das Angebot enthält keinerlei Hinweise, dass es sich nur um 1 Stück handelt, nicht um einen Beutel. <br />
Wenn man dann bestellt, bekommt man 1 Stück geliefert + 4,95 Euro Porto.<br />
Bei Nachfrage bekommt man dann folgende Antwort:<br />
<br />
"Leider sind wir als Onlinehändler dazu verpflichtet stets die Grundpreise anzugeben, also pro Stück, pro Liter usw.. Dadurch wird es ab und an, etwas unübersichtlich.<br />
Sollten Sie noch weitere Adapter benötigen, können wir Ihnen diese gern liefern."<br />
<br />
Es gibt in dem Shop auch Artikel, bei denen der Hinweis ((Preis pro Stück)<br />
dabei steht. Auch wenn man bei diesem Artikel auf den angebotenen Alternativartikel klickt.<br />
<br />
Ich bin der Meinung, dass ist eine unverschämtheit und sollte eigentlich geahndet werden.<br />
<br />
Lieg ich da falsch mit meiner Meinung  ???<br />
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80538-18]]></content:encoded>
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