Selbstvornahme |
|
11.12.2009, 11:46
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Selbstvornahme
Hallo,
ich bin neu hier; erstmal herzliche Grüße an alle! ich habe eine Frage zum Kaufvertragsrecht. Ich habe vor ca. 1,5 Jahren eine Kochplatte gekauft, die vor 3 Wochen kaputt gegangen ist (es besteht noch Garantie darauf). Am 30.11. wurde sie vom Händler abgeholt und sollte an den Hersteller eingeschickt werden. Trotz mehrmaliger Nachfragen habe ich mein Gerät bis heute nicht zurück bekommen, mit der Begründung, dass es wegen Weihnachten länger dauert... Für mich unzumutbar, da ich mir kein Essen kochen oder etwas warm machen kann. Heute habe ich bei dem Hersteller angerufen, und der meinte, dass der Händler die Kochplatte bis heute nicht an ihn eingeschickt hätte. Das heißt, die Platte liegt wohl noch irgendwo beim Händler herum, und wer weiß, wann/ob ich sie jemals repariert zurückbekomme... Nun meine Frage: Kann ich Sachmängelhaftung geltend machen und wegen Unzumutbarkeit ohne Fristsetzung eine neue Platte kaufen, deren Kosten ich dem Händler in Rechnung stellen kann? Vielen Dank für Eure Antworten! Bean |
|||
|
29.12.2009, 12:13
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
Re: Selbstvornahme
(11.12.2009 11:46)Bean schrieb: Hallo, Hallo Bean, es gibt eine klare Unterscheidung zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantie. Garantie ist eine freiwillige Leitung des Herstellers. Dementsprechend sind die Garantiebedingungen durch den Hersteller geregelt. Davon abgesehen leistet der Händler keine Garantie. Er müsste für die Gewährleitung gerade stehen. Insofern hättest Du Deine Platte direkt zum Hersteller senden sollen. Ich würde empfehlen, den Händler darauf hinzuweisen, dass er die Platte schnellstens zum Hersteller senden soll. Alles andere ist dann, wie bereits geschrieben, in den Garantiebedingungen des Herstellers geregelt. |
|||
|
|

Suche
Mitglieder
Kalender
Hilfe


