Handwerker Abrechnung nach Stunden» Handwerker Abrechnung nach Stunden |
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01.06.2010, 21:10
Beitrag: #1
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Handwerker Abrechnung nach Stunden
Aufgepasst bei der Rechnung:
- Es dürfen nur die Stunden abgerechnet werden nach geleisteten Arbeiten (Geselle). - An und Abfahrt (Stunden), Frühstück und Mittag, dürfen nicht mit berechnet werden. - Die meisten Unternehmen rechnen gerne ein Lehrling als Geselle ab, bitte darauf achten. - Wenn Sie einen Stundenzettel unterschreiben sollen, Verlagen Sie eine Kopie des Stundenzettels (Die Kopie muss Ihnen gleich nach der Unterschrift ausgehändigt werden, bitte drauf achten). Sollte es verweigert werden dann bitte den Stundenzettel nicht Unterschreiben. Grüße Thomas |
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