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Gaspreiswiderspruch swb - Welche Zeiträume sind betroffen?


» Für welche Zeiträume sind welche Maßnahmen notwendig?

19.11.2009, 16:05
Beitrag: #1

Gaspreiswiderspruch swb - Welche Zeiträume sind betroffen?

Hinsichtlich der Entwicklung mit der swb stellen sich mir noch folgende Fragen, deren Antworten ich bisher aus den Infos der VZ nicht lesen konnte:

- Für welchen Zeitraum (Monat/Jahr) trifft das BGH-Urteil zu, also für welchen Zeitraum kann man sich auf das BGH-Urteil berufen um die Zahlungsverweigerung zu rechtfertigen bzw. kann das Geld "behalten" (wenn man gekürzt hat)?

- Von wann bis wann (Monat/Jahr) ist es noch fraglich, ob das BGH-Urteil zutrifft?

- Ab wann (Monat/Jahr) kann man nach derzeitigem Rechtsstand (neue Preisgleitklausel) voraussichtlich nichts mehr machen und sollte lieben wechseln statt Widerspruch einzulegen?

Hat jemand darauf Antworten?
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10.06.2010, 17:16 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.06.2010 17:17 von Energie-VZ-HB.)
Beitrag: #2

Re: Gaspreiswiderspruch swb - Welche Zeitraeume sind betroffen?

Alle Fragen sollten auf der folgenden Seite beantwortet sein:
Die gerichtliche Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen der swb-Kunden
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de...g-swb.html

Darüber hinaus bieten wir Energieberatung und Energierechtsberatung an.
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de...ng/energie
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