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Garantie und Gewährleistung


29.03.2010, 13:50
Beitrag: #1

Garantie und Gewährleistung

Hallo Forum,
ich bin neu hier und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Mich interessiert der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung im Fernabsatzgesetz.
Ich habe mir einen HP Toner bei einem Onlineshop bestellt und der ist auch schnell angekommen. Jetzt würde ich gerne wissen inwiefern die Garantie auf das Produkt bzw. die Gewährleistung gegen der Hersteller greift.
Die Gewährleistung beträgt doch 2 Jahre wenn ich richtig Informiert bin, oder!? Also könnte ich doch im Falle eines defekten Produktes das Produkt an den Hersteller schicken, oder!?

Gruß Jasmin
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09.04.2010, 11:01 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.04.2010 11:04 von RogerT.)
Beitrag: #2

Einfach erklärt...

Ich versuch das mal einfach zu erklären:

GEWÄHRLEISTUNG
Gewährleistung ist eine vom Gesetzgeber eingeführte Maßnahme, um den Verbraucher im Falle von z.B. einem Defekt zu schützen. Sie muss vom Vertragspartner gewährleistet werden. Vertragspartner ist immer der Verkäufer, von dem man die Ware gekauft hat.
Die gesetzliche Gewährleistung sieht für den privaten Käufer eine Frist von 2 Jahren ab Kaufdatum vor; bei gewerblichen Käufern (Firma kauft von Firma) einen Zeitraum von 1 Jahr.
Zu Beginn dieser Frist muss in einem Schadenfall der Verkäufer beweisen, daß die Ware beim Kauf nicht defekt war. Da das für den Verkäufer fast unmöglich ist, da viele Fehler erst im laufenden Betrieb auftreten, wird hier meist ohne Probleme entweder repariert oder ausgetauscht.

Aber Achtung! Nach einem halben Jahr dreht sich die Beweislast um; d.h. jetzt muss der Käufer gegenüber dem Verkäufer beweisen, daß die Ware zum Zeitpunkt des Kaufs schon defekt war.

Hier ist jetzt die Kulanz des Verkäufers gefragt, denn streng genommen kann er sich meist aus dieser Gewährleistung herauswinden - welcher Käufer kann schließlich nach z.B. 10 Monaten beweisen, daß die Ware schon zum Zeitpunkt des Kaufs defekt war? Und warum kommt er erst dann, nicht sofort?

Der Knackpunkt bei der Gewährleistung ist der Begriff "zum Zeitpunkt des Kaufs schon defekt". Die Gewährleistung soll einen Käufer nur vor einer defekt produzierten Ware schützen, nicht aber für Fehler im laufenden Betrieb z.B. durch Fehlbedienung, Verschleiß usw., für die ein Verkäufer ja nichts kann. Schließlich muss der Gesetzgeber nicht nur den Käufer vor einer Fehlproduktion schützten, sondern auch den Verkäufer vor unberechtigten Forderungen seitens der Käufer (auch das kommt vor...).

Streng genommen haben wir also für den Käufer einer Ware nur eine sichere Gewährleistung von einem halbe Jahr; alles andere ist für den Käufer unsicher.

WICHTIG!
Bei der gesetzlichen Gewährleistung hat man nur einen Anspruch gegen den direkten Verkäufer der Ware, nicht gegen den Hersteller. Wenn also ein Verkäufer (Laden, Internetanbieter etc.) in einem Schadenfall einen Käufer abwimmeln will (schicken sie die defekte Ware direkt zum Hersteller), so muss dieser Hersteller die Ware nicht kostenfrei reparieren! Er ist nicht an die Gewährleistung gebunden. Also immer eine defekte Ware an den Verkäufer schicken oder beim Hersteller vorher nachfragen, ob er für den Verkäufer die Gewährleistung übernimmt; erst bei positiver Antwort an den Hersteller schicken.


GARANTIE
Garantie ist immer eine freiwillige Maßnahme eines Herstellers oder manchmal auch Händlers. Es gibt keine rechtliche Grundlage, eine Garantie einzuklagen, da sie freiwillig ist. Auch die Bedingungen legt der Garantiegeber fest, hier ist er völlig frei. Es gibt daher auch Garantien, die streng betrachtet für den Käufer ziemlich wertlos sind, sie dienen hauptsächlich werbezwecken. Andere Garantien verlangen vor einer Reparatur erst die Einholung einen Kostenanschlags und müssen vom Hersteller genehmigt werden; schickt man die Ware vorher einfach hin, wird sie im ungünstigsten Fall kostenpflichtig repariert.

SONDERREGELUNG bei Online-Kauf
Es gibt noch für Bestellungen im Internet eine Sonderregelung, die aber nichts mit Gewährleistung oder Garantie zu tun hat, da sie nicht nur im Schadenfall greift, sondern ein besonderes Rücktrittrecht ist.
Bei Online-Bestellungen kann man in einem Zeitraum von 14 Tagen nach Abschluß des Kaufs ohne Begründung vom Kauf zurück treten und die Ware zurück schicken (Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften und Haustürgeschäften). Die genauen Bedingungen müssen zwingend vor dem Kaufabschluß auf der Webseite des Anbieters deutlich lesbar aufgeführt sein; mit einem Haken, den man in ein Feld setzen muss, muss der Käufer zustimmen, diese Bedingungen gelesen und verstanden zu haben. Darin ist z.B. auch die Kostenfrage für das Porto genau geklärt und weitere wichtige Punkte. Eine genauere Betrachtung würde hier den Beitrag sprengen.


Das war so im Groben eine kurze Aufschlüsselung der wichtigsten Eckpunkte, dieses Thema ist derart vielschichtig, daß im Zweifel oder Streitfall auch Juristen sich oft die Haare raufen. daher hier nur eine einfache Darstellung, für weiter reichende Klärung Anwalt fragen oder auch googlen...
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