Einbau einer Duschtrennwand |
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24.05.2010, 12:00
Beitrag: #1
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Einbau einer Duschtrennwand
Bei 2 Anbietern hatten wir ein Angebot eingeholt. Preislich war ein geringer Unterschied, allerdings überzeugte uns die Kompetenz eines Anbieters.
Erst beim zweiten Einbau klappte es . Wir haben aber nach Abschluss der Arbeiten am nächsten Tag gleich eine Reklamation erstellt. Ein Mitarbeiter hat sich von der Reklamation überzeut und den Vorgang aufgenommen mit der Mitteilung, es seinem Chef zu übergeben. Das war im Februar 2010. Bis heute keine Rechnung erhalten und keine weitere Rückinfo des Lieferanten. Wie soll man sich da verhalten ? Wie ist es mir der Gewährleistung ? Gruss John |
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26.05.2010, 20:24
Beitrag: #2
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Duschtrennwand
Haben Sie die Rechnung schon Bezahlt?
Grüße thomas |
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30.05.2010, 09:23
Beitrag: #3
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Re: Einbau einer Duschtrennwand
Nein, obwohl der Einbau am 4. Februar erfolgte, erhielt ich die Rechnung vor drei Tagen.
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30.05.2010, 20:31
Beitrag: #4
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Duschtrennwand
Bitte die Rechnung nicht bezahlen.
Sie sollten in eine Mängelbeseitigung Schreiben. Ganzwichtig: Bitte per Fax mit Fax Protokoll, oder per einschreiben mit Rückantwort. und so schreibt man eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Muster: Letztmalige Aufforderung zur Mängelbeseitigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben festgestellt, dass an dem obigen Bauvorhaben folgende Leistungen mangelhaft und somit vertragswidrig sind: Bad: Duschtrennwand: Die Mängeln beschreiben. Wir bitten Sie, diese mangelhafte bzw. vertragswidrige Leistung unverzüglich zu beseitigen. Zur Beseitigung dieser Mängel setzen wir Ihnen eine Frist bis zum zwei Wochen. Sollten Sie diese Frist für unangemessen kurz halten, teilen Sie uns umgehend, spätestens bis zum ------------ mit, welche Frist Sie stattdessen für angemessen halten. [/u] Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass wir uns gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B und BGB / § 633, § 634, § 635, § 637 vorbehalten, die Mängel auf Ihre Kosten beseitigen zu lassen, sollten Sie die Mängelbeseitigung nicht innerhalb der gesetzten Frist vornehmen. Mit freundlichen Grüßen |
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31.05.2010, 17:04
Beitrag: #5
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Re: Einbau einer Duschtrennwand
Danke für diese ausführliche Beschreibung.
Gruss John |
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08.07.2010, 15:09
Beitrag: #6
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Re: Einbau einer Duschtrennwand
Hallo,
komme nochmal auf mein Problem zurück. Ich habe die Frist auf 6 Wochen gesetzt, weil ich 3 Wochen beruflich unterwegs war als auch noch 2 Wochen Urlaub hatte. Die Frist läuft am 10.7.2010 aus. Heute hat sich die Glaserei gemeldet und mit uns einen Termin vereinbart. Die erste Aussage des Glasers am Telefon war: Ich habe Ihnen doch schon einen Preisnachlass gegeben. Mir geht es hier nicht um einen Preisnachlass, sondern um eine korrekt eingebaute Duschabtrennung. Die Tür lässt sich inzwischen nicht mehr schliesssen, Luft ca. 1,0 cm . Wie soll ich da weiter vorgehen. Gruss John |
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11.07.2010, 14:35
Beitrag: #7
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Re: Einbau einer Duschtrennwand
Man hat als Auftraggeber Anspruch darauf, dass die Mängel beseitigt werden. Einen Preisnachlass muss man nicht hinnehmen.
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12.07.2010, 13:38
Beitrag: #8
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Re: Einbau einer Duschtrennwand
Danke,
er kommt am kommenden Freitag. Werde dann weiter berichten. Gruss John |
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12.07.2010, 21:19
Beitrag: #9
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Duschtrennwand
Hallo John
So wie der Administrator es beschrieben hat, muss man nicht den Preisnachlass hinnehmen. Ich würde darauf bestehen dass die Glaserei den Mangel beseitigt. Wenn der Glaser den Mangel beseitigt hat dann beginnt eine neue Gewährleistungfrist nach BGB 5 Jahre auf die Duschtrennwand. Noch ein Tipp: 1. machen sie bitte Fotos von der Duschtrennwand und nach der Mängel Beseitigung. 2. Haben Sie bitte einen zeugen dabei. 3. BITTE BITTE sollte Sie was Unterschreiben sagen Sie NEIN. Grüße Thomas |
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10.08.2010, 13:05
Beitrag: #10
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Re: Einbau einer Duschtrennwand
Vor ca. 14 Tagen überzeugte sich der Chef der Firma selbst von unserer Reklamation und sah unsere Beanstandungen als gerechtfertigt an.
Das Ergebnis: Es sollte nun eine neue Glastür eingesetzt werden. Man sagte uns eine Frist von 14 Tagen zu. Die sind nun auch wieder rum. Wie lange soll ich noch warten? Sollich neu schriftlich reklamieren? zu Thomas: Ich habe alles dokumentiert als auch die Foto's gemacht. Bin mal gespannt wie es weitergeht. Gruss John |
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15.08.2010, 12:05
Beitrag: #11
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Duschtrennwand
Hallo John
Das war nicht anders zu erwarten. Setze ihnen eine Frist von 4 Tagen (per Fax mit Fax Protokoll, oder per Einschreiben mit Rückantwort), in diesem Schreiben solltest Du erwähnen, wenn die Frist abgelaufen ist gibst Du es an deinen Anwalt ab. Wenn Du eine Rechtsschutz hast sollten die die Kosten übernehmen. Du solltest dir einen Anwalt suchen der sich auf Baurecht Spezialisiert ist, alles andere ist rausgeschmissenes Geld. Ich kenne einen Anwalt in Bremen, er ist Prof. für Baurecht. Wen Du die Telefon Nr. haben möchtest dann sag einfach Bescheid. Grüße Thomas |
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16.08.2010, 16:52
Beitrag: #12
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Re: Einbau einer Duschtrennwand
Danke für die Hinweise, Thomas.
Ich wohne in der Nähe von Hamburg und werde mich hier mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Gruss Jürgen |
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